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Haushaltshilfe aus dem Ausland. Aufgaben der Haushaltshilfe

08. Februar 2010

Haushaltshilfe übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen. Dazu gehören einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung und Mobilität. Dadurch wird den Pflegebedürftigen ermöglicht, weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.
Auf der Grundlage von Verfahrensabsprachen mit den Arbeitsverwaltungen in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, in Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien können ausländische Haushaltshilfen nach Deutschland vermittelt werden.
Die gleiche Person kann bis zu drei Jahre beschäftigt werden. Es können nur sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeiten zugelassen werden. Die Entlohnung muss den tariflichen Bedingungen entsprechen und der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterbringung Sorge zu tragen. Dabei ist das mindest brutto Entgelt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:

Baden-Württemberg 1.302,00 Euro
Bayern 1.280,77 Euro
Berlin 1.309,00 Euro
Brandenburg 1.309,00 Euro
Bremen 1.099,00 Euro
Hamburg 1.353,00 Euro
Hessen 1.261,00 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 1.174,00 Euro
Niedersachsen 1.327,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 1.333,00 Euro
Oldenburg 1.222,35 Euro
Rheinland-Pfalz 1.261,00 Euro
Saarland 1.261,00 Euro
Sachsen 1.342,00 Euro
Sachsen-Anhalt 1.342.00 Euro
Schleswig-Holstein 1.174,00 Euro
Thüringen 1.342,00 Euro

Kategorien: Altenpflege, Aushilfen, Gehalt in Osteuropa, Haushaltshilfe, Hilfspersonal, Jobs, Kurzarbeit, Minijob, Vollzeit

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