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Arbeitsvertrag-Tipps für die Unterzeichnung
Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Bedingungen des Jobs. Hier sind Tipps, was ein Arbeitsvertrag klären soll und worauf man vor seiner Unterzeichnung achten muss.
Der Arbeitsvertrag muss folgendes enthalten:
- Name und Adresse der Vertragspartner;
- Beginn des Arbeitsverhältnisses;
- Dauer (bei befristeten Arbeitsverträgen);
- Arbeitsort;
- Stellenbezeichnung, Beschreibung der Tätigkeit und Vollmachten;
- Höhe der Vergütung, deren Zusammensetzung, Erhöhung und Fälligkeit von Nebenleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.ä);
- Regelung und Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit u.ä.;
- Probezeit;
- Kündigung;
- Arbeitszeit und Pausen;
- Dauer und Regelungen zum Erholungsurlaub.
Mit den allen oben genannten Punkten wird der Arbeitsvertrag die Basis einer langfristigen Zusammenarbeit bilden.
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Jobchancen für Bewerber auf dem Arbeitsmarkt
Wer sich für den Karriereweg bei einem mittelständischen Unternehmen interessiert, das auf dem Arbeitsmarkt nicht so stark bekannt ist, kann nach Informationssuche ins soziale Netzwerk gehen. Über Freunde und Freundesfreunde lässt sich immer jemand finden, der etwas vom Unternehmen gehört haben sollte. “Die Plattformen Facebook, Studi-VZ oder Xing sind hervorragende Quellen, um mehr über Arbeitsalltag und Jobchancen zu erfahren”, sagt Personalexpertin Bruch, Professorin an der Universität St. Gallen für Betriebswirtschaft. Eine Anfrage, z.B. im Facebook bringt in kurzer Zeit 50 bis 100 Antworten und Ratschläge. Eine solche Suchmethode schafft Klarheit über den Arbeitsmarkt.
Wer einen besonders geeigneten Arbeitgeber auswählen will, kann den Wettbewerb Top Job als Quelle nutzen, wo Hunderte Firmen und Unternehmen der Bewertung durch eine neutrale Jury stellen. “Wir bewerten Führungsqualität, Perspektiven für Mitarbeiter, Familienorientierung und Chancen für internes Unternehmertum”, sagt Joachim Schuble, Veranstalter des Wettbewerbs und Geschäftsführer des Benchmarking-Dienstleisters Compamedia. Die Mitarbeiter der Firmen entscheiden, wem der Gütesiegel vergeben wird.
Die Bewertungen der Firmen und ihrer Jobangebote helfen dem Bewerber, eine Entscheidung zu treffen. “Das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist durch gegenseitige Loyalität gekennzeichnet”, sagt Bruch. Einige gute Unternehmen hielten auch in Zeiten der Krise zu ihren Mitarbeitern. “Wenn es hart auf hart kommt, wird erst einmal Urlaub abgebummelt, es werden Überstunden abgebaut und es wird gemeinsam über Gehaltsverzicht nachgedacht.”
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Die Arbeitskosten in der deutschen Privatwirtschaft steigen
Die Arbeitskosten in der Privatwirtschaft in Deutschland lagen 2009 im Vergleich mit Europa im oberen Drittel. Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass die Lohnnebenkosten dagegen unter dem europäischen Durchschnitt blieben.
Die Arbeitgeber zahlten im Jahr 2009 in der Privatwirtschaft im Durchschnitt 30,90 Euro für eine geleistete Stunde Arbeit. Dänemark hatte die höchsten (37,40 Euro), Bulgarien die niedrigsten (2,90 Euro) Arbeitskosten für je geleistete Arbeitsstunde. Deutschland liegt insgesamt bei den Kosten im EU-Vergleich an 8. Stelle.
Das verarbeitende Gewerbe wies eine Arbeitsstunde in Deutschland im letzten Jahr im Schnitt 35,60 Euro auf. Damit lag Deutschland in dieser Branche hinter Belgien mit 38,50 Euro und Dänemark mit 35,90 Euro auf Platz drei in der Europäischen Union.
Die Branche der Energieversorgung besaß die höchsten Arbeitskosten in Deutschland – 50,30 Euro je Arbeitsstunde. Im Gastgewerbe zahlten die Arbeitgeber die niedrigsten Arbeitskosten (16,10 Euro).
Die Arbeitskosten setzen sich aus Bruttogehältern und Bruttolöhnen und Lohnnebenkosten zusammen. Im vergangenen Jahr zahlten die deutschen Arbeitgeber 32 Euro Lohnnebenkosten auf 100 Euro Bruttolohn und Bruttogehalt. Damit befand sich Deutschland unter dem durchschnittlichen Wert in Europa von 36 Euro und besetzte bei den Lohnnebenkosten mit Platz 13 innerhalb der Europäischen Union einen mittleren Rang. In Frankreich fielen zum Beispiel auf 100 Euro Lohn zusätzlich 50 Euro Lohnnebenkosten, in Malta entfielen bloß 9 Euro.
Die erhöhte Kurzarbeit und die starke Verkürzung von Überstunden brachten die Arbeitskosten in Deutschland auf einen neuen Rekordstand. Im Vergleich zum Jahr 2008 war ein Zuwachs auf 4,1 Prozent zu beobachten. 2008 belief sich der Zuwachs auf 2,6 und 2007 auf 0,7 Prozent.
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Urlaub und Überstunden bei Kurzarbeit. Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch
Den Zeitarbeitern steht ein bezahlter Urlaub zu. Die Urlaubslänge hängt davon ab, wie lange der Zeitarbeiter bei der Agentur für Zeitarbeit ununterbrochen angestellt war.
Im ersten Arbeitsjahr haben die Zeitarbeitnehmer ein Recht auf 24 Tage Urlaub. Jedes weitere Jahr gibt dem Arbeiter die Möglichkeit, einen zusätzlichen Erholungstag. Diejenigen, die über fünf Jahren an dasselbe Unternehmen verliehen sind, bekommen 30 Arbeitstage Urlaub.
„Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Zeitarbeitnehmer erst, wenn sie mindestens sechs Monate ununterbrochen als Vollzeitkräfte bei ihrer Zeitarbeitsagentur angestellt waren“, informiert Anwalt Dindoyal. „Wer vorher ausscheidet, darf für jeden Monat seiner Beschäftigung nur ein Zwölftel seines Jahresurlaubs nehmen.“
Überstunden, Jahreszeitarbeitskonto
Die Zeit, die der Arbeiter ohne Aufgaben verbringt, zählen als Minusstunden, die zu Monatsende von den Überstunden abgezogen werden. Dann wird die Gesamtsumme zusammengerechnet. „Stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter insgesamt unter seinem Stundensoll geblieben ist, ergeben sich für ihn daraus keine negativen Auswirkungen“, erläutert Alexander Bartz, Rechtsanwalt der Kanzlei Kliemt & Vollstädt in Düsseldorf.
Im Falle, wenn die Arbeitsstunden im Plus sind, gibt es 2 Varianten. „In den meisten Fällen gewähren die Zeitarbeitsunternehmen dann einen Freizeitausgleich“, sagt Bartz. „Kann der Mitarbeiter seine Überstunden nicht abfeiern, zum Beispiel weil er das Unternehmen verlassen will, ist es aber auch möglich, die zusätzliche Mitarbeiter gesondert zu vergüten.“
Was geschieht, wenn es bei der Zeitarbeitsfirma keinen passenden Job hat (die Arbeitsagentur hat keine Anfrage von einem Kundenunternehmen)?
In diesem Fall bekommt der Kurzzeitarbeiter einen Schadenersatz. Die Arbeiter müssen sich keine Sorgen um ihre Stelle machen, wenn auf der Arbeit nichts los ist. „Selbst wenn ein Mitarbeiter längere Zeit nicht zum Einsatz kommt, darf das Unternehmen ihn nicht einfach kündigen“, so Rechtsanwalt Henning Timm.
„Erst wenn das Unternehmen belegen kann, dass es erfolglos alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um eine neue Einsatzmöglichkeit zu finden, droht eine betriebsbedingte Kündigung.“ Da kann der Leiharbeiter innerhalb von drei Wochen eine Klage gegen die Kündigung erheben.
Wenn der Arbeiter keine häufigen Ermahnungen hat, stellt es keine Gefahr dar, vom Zeitarbeitsunternehmen gefeuert zu werden.
„Das entleihende Unternehmen kann von der Zeitarbeitsagentur zwar verlangen, dass der Mitarbeiter, der die Erwartungen nicht erfüllt, gegen einen Kollegen ausgetauscht wird. Für das Arbeitsverhältnis zwischen Agentur und Zeitarbeitnehmer bleibt ein solcher Vorgang aber erst einmal irrelevant“, sagt Anwalt Bartz.
Im Falle, wenn der Arbeiter seinen Chef anschimpft oder abschlägig antwortet, eine Arbeit zu erfüllen, kann dies zu einer Verwarnung oder sogar Kündigung führen.
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Immer mehr Unternehmen ziehen Kurzarbeit vor
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/:Prognose-2009-Zahl-Kurzarbeiter/648490.html
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/:Wirtschaftskrise-Deutschland/647505.html
2009 verspricht uns bis zu 200.000 Kurzarbeiter. Einige große Konzerne und Unternehmen wie Daimler sind bereit, zur Kurzarbeit zu greifen. Das wäre der höchste Wert seit 2002. Das berichtet auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Es wird im kommenden Jahr ein spürbarer Anstieg der Kurzarbeit erwartet. Kurzarbeit wird offenbar der neue Trend in Deutschland: Immer mehr Unternehmen quer durch alle Branchen flüchten wegen wegbrechender Aufträge in die Kurzarbeit. Am Wochenende wurden Pläne des Chipkonzerns Infineon und des Autozulieferers Continental bekannt, die Arbeitszeiten zu verkürzen und die Beschäftigten zum Teil von der Arbeitsagentur bezahlen zu lassen … Bislang erhalten Kurzarbeiter sechs Monate lang Unterstützung vom Staat – doch die Regierung will den Zeitraum verlängern.
Die Leiterin der Abteilung Konjunktur und Arbeitsmarkt, Sabine Klinger, sagte der Zeitung: “Schrumpft die Wirtschaft 2009, ist nicht auszuschließen, dass die Zahl der Kurzarbeiter im Jahresschnitt das Niveau von 2002 erreicht.” Vor sechs Jahren waren im Jahresdurchschnitt 206.000 Arbeitnehmer offiziell als Kurzarbeiter registriert gewesen. Für das laufende Jahr erwartet das IAB rund 73.700 Kurzarbeiter.
Nach Klinger, Unternehmen würden unter anderem wegen des Fachkräftemangels auf Kurzarbeit setzen. Mit diesem Instrument könnten Firmen in der Krise Fachkräfte an sich binden, “die sie im nächsten Aufschwung wieder brauchen”. Und auch diese Maßnahme ist notwendig für die meisten Konzerne und Unternehmen als der zweite Schritt zur Bekämpfung der Flaute. Zunächst hatten sie Produktionspausen eingelegt, um Überstunden abzubauen, oder sich von Leiharbeitern getrennt. Erst zu Wochenbeginn hatte der Autohersteller Daimler angekündigt, ab Mitte Januar knapp 20.000 Arbeiter in Kurzarbeit anzumelden. Das kann schön erklärt werden, weil in ganz Westeuropa und in Nordamerika deutlich weniger Autos gekauft werden. Daimler prüft Kurzarbeit für mehrere zehn Tausende Beschäftigte in vier Werken von Januar bis April 2009. Der Lastwagen-Hersteller MAN will wohl noch im Dezember Kurzarbeit für seine drei Werke in München, Nürnberg und Salzgitter beantragen. Das zieht auch Zulieferer wie den nordbayerischen Achsen-Hersteller SAF-Holland in Mitleidenschaft, der ab Montag für sechs Monate Kurzarbeit einführt.
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