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Urlaub und Überstunden bei Kurzarbeit. Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch
Den Zeitarbeitern steht ein bezahlter Urlaub zu. Die Urlaubslänge hängt davon ab, wie lange der Zeitarbeiter bei der Agentur für Zeitarbeit ununterbrochen angestellt war.
Im ersten Arbeitsjahr haben die Zeitarbeitnehmer ein Recht auf 24 Tage Urlaub. Jedes weitere Jahr gibt dem Arbeiter die Möglichkeit, einen zusätzlichen Erholungstag. Diejenigen, die über fünf Jahren an dasselbe Unternehmen verliehen sind, bekommen 30 Arbeitstage Urlaub.
„Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Zeitarbeitnehmer erst, wenn sie mindestens sechs Monate ununterbrochen als Vollzeitkräfte bei ihrer Zeitarbeitsagentur angestellt waren“, informiert Anwalt Dindoyal. „Wer vorher ausscheidet, darf für jeden Monat seiner Beschäftigung nur ein Zwölftel seines Jahresurlaubs nehmen.“
Überstunden, Jahreszeitarbeitskonto
Die Zeit, die der Arbeiter ohne Aufgaben verbringt, zählen als Minusstunden, die zu Monatsende von den Überstunden abgezogen werden. Dann wird die Gesamtsumme zusammengerechnet. „Stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter insgesamt unter seinem Stundensoll geblieben ist, ergeben sich für ihn daraus keine negativen Auswirkungen“, erläutert Alexander Bartz, Rechtsanwalt der Kanzlei Kliemt & Vollstädt in Düsseldorf.
Im Falle, wenn die Arbeitsstunden im Plus sind, gibt es 2 Varianten. „In den meisten Fällen gewähren die Zeitarbeitsunternehmen dann einen Freizeitausgleich“, sagt Bartz. „Kann der Mitarbeiter seine Überstunden nicht abfeiern, zum Beispiel weil er das Unternehmen verlassen will, ist es aber auch möglich, die zusätzliche Mitarbeiter gesondert zu vergüten.“
Was geschieht, wenn es bei der Zeitarbeitsfirma keinen passenden Job hat (die Arbeitsagentur hat keine Anfrage von einem Kundenunternehmen)?
In diesem Fall bekommt der Kurzzeitarbeiter einen Schadenersatz. Die Arbeiter müssen sich keine Sorgen um ihre Stelle machen, wenn auf der Arbeit nichts los ist. „Selbst wenn ein Mitarbeiter längere Zeit nicht zum Einsatz kommt, darf das Unternehmen ihn nicht einfach kündigen“, so Rechtsanwalt Henning Timm.
„Erst wenn das Unternehmen belegen kann, dass es erfolglos alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um eine neue Einsatzmöglichkeit zu finden, droht eine betriebsbedingte Kündigung.“ Da kann der Leiharbeiter innerhalb von drei Wochen eine Klage gegen die Kündigung erheben.
Wenn der Arbeiter keine häufigen Ermahnungen hat, stellt es keine Gefahr dar, vom Zeitarbeitsunternehmen gefeuert zu werden.
„Das entleihende Unternehmen kann von der Zeitarbeitsagentur zwar verlangen, dass der Mitarbeiter, der die Erwartungen nicht erfüllt, gegen einen Kollegen ausgetauscht wird. Für das Arbeitsverhältnis zwischen Agentur und Zeitarbeitnehmer bleibt ein solcher Vorgang aber erst einmal irrelevant“, sagt Anwalt Bartz.
Im Falle, wenn der Arbeiter seinen Chef anschimpft oder abschlägig antwortet, eine Arbeit zu erfüllen, kann dies zu einer Verwarnung oder sogar Kündigung führen.
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