Alle Artikel mit dem Tag Haftpflichtversicherung

Die Aufgaben der Kinderbetreuer

05. Februar 2010

Der Kinderbetreuer hat ein breites Spektrum von Aufgaben: Mit den Kindern spielen, ihnen vorlesen oder sie beschäftigen, Hausaufgaben betreuen, spazieren gehen, kleine Mahlzeiten zubereiten, Windeln wechseln, die Kinder baden, ins Bett bringen und vieles mehr. Außerdem solle ein Babysitter viel Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Der Umgang mit Kindern sollte ihnen Spaß machen und auch unvorhergesehene Ereignisse dürfen ihn nicht aus der Fassung bringen.
Säuglinge oder Kleinkinder benötigen eine erfahrene Betreuungsperson und nur kurze Zeit beaufsichtigt werden sollten. Größere Kinder können auch von jugendlichen Babysittern versorgt werden. Dabei soll beachtet werden, dass die jugendlichen Babysitter mindestens 13 Jahre alt sein müssen, wenn sie tagsüber babysitten und ab 15 Jahren dürfen sie laut Jugendarbeitsschutzgesetz bis 20 Uhr.
Fortbildungen wie der “Babysitterführerschein” oder ein Erste-Hilfe-Kurs sind zwar nützlich, geben aber keine Garantie für ein gutes Gelingen. Bei der Auswahl der Kandidatin soll man sich eher auf sein Gefühl verlassen.
Das Gehalt wird individuell ausgehandelt und ist von Region zu Region unterschiedlich. Grundsätzlich sind es fünf bis acht Euro pro Stunde. Babysitter fallen genauso wie Au-pair-Betreuerinnen unter die Bezeichnung “Haushaltshilfen” und müssen deshalb innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger gegen einen geringen Jahresbeitrag angemeldet werden, damit sie unfallversichert sind. Dazu sollte der Babysitter selbst eine erweiterte Haftpflichtversicherung abschließen. Es sie muss speziell für die “Betreuung im Auftrag” abgeschlossen oder erweitert werden.

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Stundenlohn der Babysitter. Nebenjob für Studenten

03. Februar 2010

In der Welt ist kaum etwas umsonst. Auch die Betreuung von Kindern hat seinen Preis. Babysitting ist vor allem ein guter Nebenverdienst für Jugendliche und Studenten.
Grundsätzlich ist die Bezahlung von Babysittern eine Verhandlungssache und wird individuell ausgehandelt. Dabei spielen bei der Frage nach der Höhe des Stundenlohnes regionale Unterschiede sowie die finanzielle Situation der Eltern eine Rolle. Auch das Alter des Babysitters sowie die zu erledigenden Aufgaben und der Anspruch in der Betreuung sind wichtig. Tageszeit und Ausbildungsstand des Babysitters lassen den Stundenlohn nochmals variieren.
Einige jüngere Babysitter arbeiten schon für drei bis vier Euro die Stunde. Für die Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren ist ein Stundenlohn von fünf bis acht Euro die Stunde üblich. In Ballungsgebieten wie Hamburg oder München werden vereinzelt sogar 10-15 Euro pro Stunde verlangt und abhängig von der Qualifizierung des Babysitters auch gezahlt. Die Bezahlung selber erfolgt direkt im Anschluss an die Betreuung bar auf die Hand.
Wird das Kind von einer Tagesmutter betreut und findet es regelmäßig über einen längeren Zeitraum statt, ist Bezahlung pro Stunde geringer. Üblich sind hierbei Stundensätze von 3,50 – 4,50 Euro oder Tagessätze von 20,- Euro.
Nicht verhandelbar ist die Frage nach der Sicherheit und der Versicherung. Unfälle bei der Betreuung oder auf dem Weg zum Job können nie ausgeschlossen werden, denn man hat es mit Kindern zu tun. Deshalb sollen Eltern des Kindes entsprechend dafür sorgen, dass der Babysitter gesetzlich unfallversichert ist. Diesen Schutz übernimmt die Haftpflichtversicherung. Babysitter gelten hierbei ebenso wie Au-pair-Mädchen und Jungen als „Haushaltshilfen“, welche gegen Bezahlung Kinder betreuen. Innerhalb einer Woche müssen sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger gegen einen geringen Jahresbeitrag gemeldet sein. Für die Versicherung des Arbeitsweges gibt es den „Haushaltsscheck“. Es ist ein Formular, das es bei der Minijob-Zentrale gibt.
Auch der Babysitter selbst soll eine erweiterte Haftpflichtversicherung abschließen. Denn normale Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht, da es sich beim Babysitting um „Betreuung im Auftrag“ und „gegen Entgelt“ handelt.

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