Alle Artikel mit dem Tag Ausländer

Ausländische Studierende

22. März 2012

Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die an einer deutschen Hoch- / Fachhochschule studieren, benötigen gemäß § 9 Nr. 9 der Arbeitsgenehmigung (ArGV) für eine unselbständige Erwerbstätigkeit bis zu 3 Monaten (90 Tagen) im (Kalender-) Jahr keine Arbeitsgenehmigung. Ausländerrechtlich wird in aller Regel diese arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung ebenfalls zugelassen.

Im Rahmen dieser 90-Tage-Regelung ist dem einzelnen ausländischen Studierenden selbst überlassen, welche arbeitsgenehmigungsfreie Tätigkeit er ausübt. Die Möglichkeit zur Durchführung eines (8-wöchigen) Betriebspraktikums als Teil der beruflichen Zusatzqualifikation im Programm Student und Arbeitsmarkt kann insoweit vom Programmteilnehmer ebenfalls selbst gesteuert werden.

Für eine über 3 Monate hinausgehende Beschäftigung im Kalenderjahr wäre neben der ausländerrechtlichen Genehmigung auch eine Arbeitserlaubnis des Arbeitsamtes erforderlich. Eine zusätzliche Erwerbstätigkeit kann nur in Ausnahmefällen, nicht aber pauschal gestattet werden.

Studierenden aus Nicht-EU-Staaten, die an einer ausländischen Universität immatrikuliert sind und in Deutschland ein Praktikum machen möchten.
Ein Aufenthalt bis zu 3 Monaten gilt als touristischer Aufenthalt (Touristenvisum oder visumsfreie touristische Einreise ausreichend). Hintergrund hierfür ist, dass diese arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung ausnahmsweise – abweichend von der Definition der Erwerbstätigkeit – dann nicht als Arbeitstätigkeit im ausländerrechtlichen Sinn gilt, wenn der Praktikant / Ferienbeschäftigte unter Beibehaltung seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Ausland die Tätigkeit längstens drei Monate innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten im Bundesgebiet ausübt (§ 12 Abs. 5 DvAusIG).

Bei einem länger als 3 Monate beabsichtigten Aufenthalt (nach § 9 Nr. 15 ArGV) ist aber ein vorheriges Visumsverfahren für diesen Zweck erforderlich.

Kategorien: Arbeitsmarkt, Gesetzliche Infos für Ausländer

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Arbeitnehmerfreizügigkeit

14. Dezember 2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit – die Arbeitserlaubnis ist eine Genehmigung, die von der Bundesagentur für Arbeit gegenüber Ausländern erteilt wird. Sie gibt die Möglichkeit, in Deutschland einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Anstatt der förmlichen Arbeitserlaubnis, die durch das Zuwanderungsgesetz abgeschafft wurde, ist im Jahr 2005 der Aufenthaltstitel getreten. In den Aufenthaltstitel wird die Berechtigung eingetragen, die ermöglicht, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen. Der Aufenthaltstitel wird von der Ausländerbehörde erteilt. Wenn der Aufenthaltstitel Festlegungen über die Ausübung einer Beschäftigung enthält, so ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig.

Arbeitserlaubnisse gibt es für eine Übergangszeit als Arbeitsgenehmigung. Die Arbeitsgenehmigung wird nur an Bürger aus den jüngsten Beitrittstaaten (das sind heute Bulgarien und Rumänien) und an ihre Familienangehörigen ausgestellt. Die Arbeitsgenehmigung wird an sie ausgestellt, solange für Angehörige dieser Staaten die europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit noch nicht besteht.

Die übrigen Unionsbürger und ihre Familienangehörigen genießen jetzt schon die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen keine Arbeitserlaubnis. Damit sie ihr Freizügigkeitsrecht nachweisen können, erhalten sie eine Aufenthaltskarte oder eine Freizügigkeitsbescheinigung.

Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis, die ihnen das Recht gibt, eine entgeltliche Tätigkeit auszuüben. Die Arbeitserlaubnis ist Bestandteil des Aufenthaltstitels.

Heute ist die Ausländerbehörde dafür zuständig, dass ausländischen Bürgern die Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit genehmigt wird. Die Bundesagentur für Arbeit wird nur in einem Zustimmungsverfahren beteiligt. Die Arbeitserlaubnis wird in den Aufenthaltstitel eingetragen.

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen selbstständigen (Erwerbstätigkeit) und unselbstständigen (Beschäftigung) Tätigkeiten.

Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge, Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis, ausländische Familienangehörige Deutscher, Ausländer mit Aufenthalt aufgrund der Rückkehroption und Ausländer mit Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche haben ein Recht auf Erwerbstätigkeit.

Familienangehörige, die zu Ausländern nachziehen, erhalten ein Recht auf einen unbeschränkten Zugang zur Beschäftigung zu selbstständiger Erwerbstätigkeit, wenn der Ausländer, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist und diese Rechte besitzt.

Neu einreisende Ausländer werden als Arbeitnehmer zur Ausübung einer Beschäftigung zugelassen, wenn sie folgende Tätigkeiten ausüben: Au pair, Spezialitätenköche, Wissenschaftler, Journalisten u.ä.).

Ausländische Studierende mit Aufenthaltserlaubnis, die nach dem Studium in Deutschland bleiben und arbeiten möchten, dürfen bis zu 12 Monate lang nach einem Arbeitsplatz suchen. Die Tätigkeit muss der Qualifikation entsprechen. Die Agentur für Arbeit prüft, ob Tätigkeit und Entlohnung der Qualifikation entsprechen. Die Arbeitssuche nach dem Abschluss kann maximal 12 Monate dauern. Es ist eine Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis bis zu 90 Tagen/180 halben Tagen im Jahr möglich.

Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss erhalten gegebenenfalls ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung. Das geschieht, wenn die Absolventen der Hochschulen ein ihrem Hochschulabschluss angemessenes verbindliches Arbeitsangebot nachweisen können.

Ein Arbeitsmarktzugang für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen ist in der Regel nur nachrangig möglich.

Ein unbeschränkter Zugang zur Beschäftigung ohne Arbeitsmarktprüfung (Überprüfung der zusätzlichen Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt) ist in folgenden Fällen vorgesehen:

- für Ausländer, die sich in Deutschland mindestens drei Jahre aufgehalten haben, sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,

- nach einer Tätigkeit von einem Jahr bei demselben Arbeitgeber, bei dem er seine Beschäftigung fortführen wird,

- für nicht volljährige Jugendliche mit einer Aufenthaltserlaubnis und mit einem Abschluss einer deutschen Schule,

- für Ausländer mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis/-befugnis aus humanitären Gründen,

- für Ausländer mit einer behandlungsbedürftigen Traumatisierung durch Krieg oder Verfolgung,

- für neu einreisende Ausländer mit speziellen Qualifikationen.

Die Zustimmung (Arbeitserlaubnis) muss in den oben genannten Fällen des vierjährigen Aufenthalts in Deutschland unbefristet und ohne Beschränkung erteilt werden.

Asylbewerber und Ausländer mit Duldung dürfen in den ersten 12 Monaten nicht arbeiten, anschließend gilt für sie ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang.

Staatsangehörige der Europäischen Union (außer Bulgarien und Rumänien) sowie der sonstigen Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie ihre Familienangehörigen haben einen unbeschränkten Zugang wie zu Beschäftigung so auch zu selbstständiger Erwerbstätigkeit. Diese Staatsangehörige der EU sowie der sonstigen EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen benötigen hierzu keine Erlaubnis. Sie erhalten eine Freizügigkeitsbescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht. Ihre Familienangehörigen mit einer Drittstaatsangehörigkeit haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltskarte. Sie bekommen das Recht zur Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit. Staatsangehörige des Landes Schweiz und ihre Familienangehörigen genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien und ihre Familienangehörigen erhalten eine Freizügigkeitsbescheinigung. Für die Aufnahme einer Beschäftigung müssen sie eine Arbeitsgenehmigung-EU einholen. Eine befristete Arbeitsgenehmigung heißt Arbeitserlaubnis-EU, eine unbefristete heißt Arbeitsberechtigung-EU.

Zusätzlich eingeführte Vergünstigungen:

- Staatsangehörige der Länder Bulgarien und Rumänien und ihre Familienangehörige mit Hochschulabschluss erhalten für eine der beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung die Arbeitserlaubnis-EU,

- Staatsangehörige der Länder Bulgarien und Rumänien mit einem im Ausland anerkannten deutschen Schulabschluss benötigen für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung im Ausbildungsberuf keine Arbeitsgenehmigung-EU,

- Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien, die in Deutschland leben und die nach Beginn des Jahres 2007 mindestens 12 Monate ununterbrochen zum Arbeitsmarkt zugelassen waren, erhalten die Arbeitsberechtigung-EU. Diese gibt ihnen einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Familienangehörige von EU-Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien erhalten die Arbeitsberechtigung-EU ohne Wartefrist.

Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis-EU beziehungsweise Arbeitsberechtigung-EU ist nur die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Kategorien: Arbeitserlaubnis, Gesetzliche Infos für Ausländer

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Ausländische hoch qualifizierte Spezialisten gebraucht

21. Oktober 2010

In Deutschland werden dringend hoch qualifizierte Ausländer gebraucht, die die Lücken bei der Informatik (Programmierer, IT-Spezialist, Informatiker, Webdesigner) oder den Naturwissenschaften (Physiker, Pharmazeut, Mathematiker, Forscher, Biologe) decken könnten. Da sind sich die meisten Experten und Verbandsvertreter der Wirtschaft einig. Deutschland müsse gerne Spezialisten willkommen heißen- egal, welcher Glaubensbekenntnis sie angehören und aus welchen Ländern sie stammen. Leider schafft die Politik überflüssige gesetzliche Barrieren. Es liegt auch an den Unternehmen, die häufiger nur deutsche Arbeitnehmer einstellen. Wer ein ausgezeichnetes Diplom wo ein ausländischer Name dringeschrieben steht, stößt bei der Bewerbung auf bestimmte Hürden. Leider ist es so, dass die Angst vor dem Anderen häufig größer ist als die vor dem Fachkräftemangel. Im weltweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe hat Deutschland schon Nachteile- zum Beispiel durch die Sprache. Wenn sich dazu noch grundlose Ängste, unbegründete Vorurteile und eine bürokratische Abwehr gesellen, ist dieser Wettlauf nicht zu gewinnen.

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Jobsuche und Arbeit für Immigranten im Ausland

23. Juli 2010

Abgesehen von der Verstärkung der Euro-Positionen auf dem Weltmarkt, sind die Einschätzungen der deutschen Experten weit optimistischer, obwohl die Verstärkung der Euro-Positionen auf dem Weltmarkt ein Alarmsignal sein müsste. Bei der Revalvation der Währungen (die Erhöhung ihres Wertes auf dem Weltmarkt) kann solche Situation für die nationalen Unternehmen gefährlich sein. Ihre Waren, deren Wert in „starke“ Währung geäußert ist, verlieren die Reihe der Konkurrenzvorteile entsprechend. Jedoch gibt es in Deutschland, das über den Titel ‘Weltmeister im Export‘ verfügt, viele Experten, die ungeachtet der Verteuerung des Euro, optimistisch sind und glauben, dass die Steigerung des Euro keine negative Widerspiegelung auf die nationale Wirtschaft haben wird. Ungeachtet entwickelter Wirtschaft wird der Westen immer noch älter sein und immer mehr Arbeitskraft brauchen (Gastarbeiter und Immigranten). Der Eurokommissar Francos Frattini erklärte, dass bis 2050 das Bedürfnis der EU nach ausländischer Arbeitskraft 20 Millionen Menschen überschreiten wird. Die Immigranten werden nicht helfen, die aussterbende europäische Kultur zu bewahren, aber sie sind im Zustand, die Wirtschaft zu stabilisieren. Deshalb hat der Kommissar Frattini die Idee vorgebracht, die Grenzen für die Arbeiter nach den Verträgen aus den Ländern zu öffnen, die nicht in die Europäische Union eingehen. Aber nicht alle EU-Länder unterstützen diese Initiative, obwohl der Aufenthalt von Ausländern viele Vorteile hat. Die Immigranten vergrößern den inneren Konsummarkt vom Aufenthaltsland, sowie erhöhen ihre Konkurrenzfähigkeit in der Welt. Doch ist die Arbeitskraft der Angereisten in der Regel lokal, so wesentlich billiger, ihre Nutzung verringert die Herstellungskosten und verbilligt schließlich die hergestellten Waren. Dieses trägt zur Senkung der Inflation im Land bei. So laut Statistik, für jene Städte, wo das Prozent der Immigranten besonders groß ist, wird niedriges Niveau der Arbeitslosigkeit und hohes Wirtschaftswachstum beobachtet. Das ist einer der Gründe, nach denen die Experten die Vergrößerung des Nebenflusses der Immigranten in der EU vorhersagen – sogar der Illegalen. Die Europäische Union plant, mehr Gastarbeiter als Immigranten zu haben. Jedoch ist Osteuropa nicht unendlich, und ihre Bevölkerung wird nicht ausreichen, um den Mangel der Arbeiter bei den westlichen Nachbarn zu ergänzen. In den Ländern, die vor Kurzem der EU beitraten, wird auf dem Hintergrund des dauernden Nebenflusses der Investitionen schon der starke Mangel der Arbeitskräfte empfunden. Deshalb sind für die EU solche Perspektiven möglich: entweder die Integration der Immigranten aus Afrika und Asien durchzusetzen (wie die Erfahrung zeigt, ist es problematisch), oder Arbeiter aus den osteuropäischen Staaten und der Türkei heranzuziehen.

Kategorien: Jobs, Migration, Uncategorized, Unternehmen in Deutschland

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Stellenangebote und Jobs für Immigranten

25. Mai 2010

Die EU-Länder, für welche eine Überalterung und eine niedrige Geburtsrate charakteristisch sind, sind schon vor langer Zeit zu einem Magnet für die Migranten aus der ganzen Welt geworden. „Die Migranten streben dorthin zu geraten, wo ihre Verwandten und Bekannten leben, was den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Sowie in die großen Städte, wo die Arbeitsplätze in der Industrie und dem Bedienungsbereich ständig entstehen“, – glaubt Professor Saskija Sassen, Professor der Soziologie der Chicago-Universität und London Schule für Wirtschaft, studiert das Phänomen der Migration in den europäischen Ländern. Es ist offenbar, dass die Migration sehr wichtig für Europa im wirtschaftlichen Sinne ist. „Schon im Laufe von einigen Jahrzehnten sind für die europäischen Länder zwei untereinander verbundene demografische Tendenzen- die Überalterung und das Schrumpfen der Bevölkerung“, – erklärt Charles Dschenkins, Direktor der Abteilung Westeuropas des Britain Institute Economist Intelligence Unit (EIU). Da die Migranten meistenteils junge Menschen sind, ergänzt ihr Nebenfluss die Verkleinerung der Arbeiterzahl, die noch eine größere Rentnerzahl ernähren müssen”. Im Jahr 1950 betrug die Einwohnerzahl in Europa, die älter als 65 Jahre sind bloß 8,2 %, 1970 – 10,5 %, in 2001 – schon 16,2 %. Es wird erwartet, dass bis 2025 die Rentner in Europa 21 % aufzählen werden, und bis 2050 – 27,6 % von der ganzen Bevölkerung. In den meisten europäischen Ländern ergibt sich die Rente von den Steuern der Beschäftigten. Da die Zahl der Rentner wächst, wird die Belastung auf die Arbeiter höher. Die europäischen Länder können heute nur mit Hilfe der Arbeitskraft aus dem Ausland überleben. “Die Bereiche, die schwer zu mechanisieren sind, z.B. der Bau, die Landwirtschaft und so weiter – sind genau die Bereiche, wo ausländische Arbeitskraft genutzt wird.“- erklärt Natalie Tocci von CEPS. Die Häuser auf den Straßen in Portugal und Italien werden schon lange von den Ukrainern und Türken gebaut. Die Ausländer, oft als Erntehelfer sind billiger als die lokale Arbeitskraft. Und viele osteuropäische Bürger finden Arbeit in solchen Regionen, wo die Arbeitslosenquote auf dem ersten Platz war. „Die Ausländer sind oft mit der Arbeit beschäftigt, die nicht gut genug für die örtliche Arbeitskraft ist, z.B. die Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich oder Putzhilfe“- kommentiert Charles Jenkins von EIU.
„Es gibt die verbreitete Meinung, dass Ausländer nur mit unqualifizierter Arbeit beschäftigt sind. Das war früher in den 50-60er Jahren so. Aber heutzutage ändert sich die Situation grundsätzlich. Westeuropa ist an den sogenannten VIP-Migranten und hoch qualifizierten Spezialisten interessiert, die für europäische Ökonomie und Wirtschaft sehr nützlich sind. Das sind Programmierer, Ingenieure, Wissenschaftler, Finanzbuchhalter, Manager, Ärzte, Krankenschwester, Lehrer. An einem Mangel an diesem Personal leidet heutzutage Westeuropa auch.” – erklärte Hiser Grebb, Analytikerin des London Zentrums der europäischen Reform (CER). Deutschland hat das Programm nach der Heranziehung der Fachkräfte (vor allem, Programmierer) in die Wirtschaft des Jahres 1999 geschaffen – nach diesem Programm wurden 20 Tausend Greencards im Jahr verteilt. Unter den qualifizierten Ausländern, die in Europa arbeiten, gibt es viele Russen.
Deswegen hört der Ausländerzufluss in Europa nicht auf. Nach sieben Jahren werden nach dem EU-Beitritt die Einwohner der osteuropäischen Länder das Recht einer freien Reise durch die EU-Länder bekommen, was den Migrationsprozess in den Westen wesentlich erleichtern wird.

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Arbeitserlaubnispflicht in Deutschland

11. April 2010

In Deutschland ist jeder mit einer Aufenthaltsgenehmigung< lebende Ausländer verpflichtet, wenn er arbeitstätig sein will, dazu noch eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Diese Regel verbreitet sich dennoch nicht auf jeden sich in Deutschland aufhaltenden Bürger.

In der Europäischen Union besteht prinzipiell keine solche Arbeitserlaubnispflicht.

Einem aus dem Ausland oder aus einem neuen EU-Land kommenden Menschen aber ist diese Arbeitserlaubnis teilweise notwendig. Dies gilt freilich auch für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die in einem anderen Land arbeiten wollen.

Vor der Einreise in ein anderes Land mit einem Arbeitsziel sollte man sich schon über das örtliche Arbeitsrecht erkundigen.

In fremden Ländern stehen den Bewerbern und den ausländische Arbeitskräfte Suchenden entsprechende Arbeitsbehörden mit ihrer Unterstützung zur Verfügung. Das sieht aber leider nicht in allen Ländern so aus. In den USA, in Kanada, Afrika und Australien, zum Beispiel, existieren andere sich Arbeitsgesetze, die sich von den europäischen unterscheiden.

Man sollte sich frühzeitig über die Arbeitsbedingungen in diesem oder jenem Land schlaumachen, um mögliche Missverständnisse mit der Staatsgewalt zu vermeiden.

Es wäre ein bedeutender Vorteil, die Sprache die des einreisenden Landes zu kennen, wenigstens die Anfangsstufe und sich nicht nur mit einer Fremdsprache (Englisch) begrenzen.

Dafür wird empfohlen, noch vor der „Migration“ ins gewünschte Land ein paar Mal einen Unterricht eines Sprachkurses zu besuchen. Das Kennen der fremden Landessprache wird die Arbeitssuche und die weitere Anmeldung beim Arbeitgeber wesentlich erleichtern.

Kategorien: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Jobs, News

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Statistik der Ausländer. Migration und Integration

26. Januar 2010

Der deutsche Business ist auf den Export gerichtet, und die Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas gewinnt für die deutschen Gesellschaften immer größere Bedeutung. Gibt es aber unter den Vorgesetzten Deutschlands Ausländer?
Ungeachtet auf die wachsende Wirtschaftsbedeutung Osteuropas für die deutschen Gesellschaften, die in den Hauptbörsenindex Deutschlands DAX eingehen, gibt es in der Regierung dieser Konzerne keine Leiter aus Russland, GUS-Staaten und anderen osteuropäischen Staaten. So laut Angaben Simon-Kucher & Partners, bei der Führungskraft in zehn von den dreißig führenden deutschen Konzernen, die in den DAX eingehen, gibt es überhaupt keine Ausländer. Der durchschnittliche Wert bei den Gesellschaften, die in den Hauptbörsenindex Deutschlands eingehen, ist etwas besser: Die Ausländer nehmen in ihnen kaum mehr Viertel der Top-Positionen ein. Dabei kann man sagen, dass im Vergleich zu anderen EU-Ländern, die Situation im deutschen Business erfreulicher ist. Obwohl im europäischen Vergleich Deutschland nach der Anzahl der Top-Manager der ausländischen Herkunft nicht führt, die Gründe dafür sind etwas anders.
Dafür ist es aber den ausländischen Mitarbeitern viel schwieriger, den Posten des Vorgesetzten in einem anderen EU-Land zu besetzen, als in Deutschland. Die deutsche Wirtschaft ist auf den Export ausgerichtet. Deutschland trägt doch nicht umsonst den Titel “Weltmeister im Export”. Deshalb wird der deutsche Business als eröffnet angesehen. Im internationalen Vergleich ist das Niveau der Englischkenntnisse in den deutschen Gesellschaften sehr hoch. Im Vergleich zu Deutschland bleibt Spanien oder Frankreich um vieles stärker zurück. Aber wenn sich in der korporativen Kultur die englische Sprache eingelebt hat, dann ist die leitende Stellung für Ausländer viel leichter zu besetzen.
Zum gegenwärtigen Augenblick hat die kulturelle Vielfältigkeit auf der Ebene der Führungskraft in den deutschen Gesellschaften die maximalen Maßstäbe erreicht. Während in Jahr 2000 im Bestande von der Leitung der deutschen DAX-Konzerne nur 13 Prozent der Ausländer waren, beträgt heute ihr Anteil etwa 26 Prozente. Jedoch war das Wachstum in den letzten zwei Jahren unbedeutend.
Nach Meinung der Experten, der Anteil der Ausländer in der Führungsposition der deutschen Konzerne kann 30 Prozente nur dann übertreten, falls die Gesellschaften, in denen es keinen Leiter deutscher Herkunft bis jetzt gibt, beginnen auf der Top-Position der ausländischen Fachkräfte zu nehmen. Ausschließlich deutsche Manager leiten, zum Beispiel, solche Firmen wie den chemischen Konzern Bayer, den energetischen Riesen E.ON und den Produzenten des Stahls ThyssenKrupp.
Maximum 40 Prozent vom solchen Niveau der Anwesenheit können die Ausländer in den größten deutschen Gesellschaften erreichen, behaupten die Analytiker. Die kulturelle Vielfältigkeit hat vernünftige Grenzen. Bis zu einem bestimmten Moment ist die Vielfältigkeit der Kulturen in den Leitungspositionen ein Plus für die Gesellschaft. Jedoch wenn die Vertreter von viel zu verschiedenen nationalen Mentalitäten zusammenarbeiten werden, kann es sich negativ bei den Entscheidungen zeigen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Hälfte der Ausländer, die in den deutschen Gesellschaften arbeiten, Schweizer, Österreicher und Amerikaner sind. Diese Länder sind Deutschland nach der Mentalität am nächsten. Die andere Hälfte sind Vertreter aus 14 verschiedenen Ländern. Russland ist nicht unter ihnen. Dafür gibt es drei Manager aus den Regionen mit einer sich schnell entwickelnden Wirtschaft: Asien und Südamerika. Sie befinden sich in den Leitungspositionen des Konzerns der Konsumgüter Beiersdorf, des Kreditinstitutes Deutsche Bank und des Autokonzerns MAN.

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Russlanddeutsche Migranten

23. Dezember 2009

In Deutschland leben ungefähr 15,3 Millionen Menschen mit einem Migrationshintergrund. Nichtsdestoweniger nach den veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden nur fast die Hälfte, das heißt 7,3 Millionen, der Migranten und ihrer Nachkommen sind Ausländer, da andere 8 Millionen das Recht auf die Staatsangehörigkeit inzwischen bekommen haben und eingebürgert wurden. Der prozentuale Anteil der Menschen mit einem Migrationshintergrund bildet in Bezug auf die allgemeine Bevölkerung 18,6 %.
Schließlich arbeiten die Migranten doppelt so oft als Arbeiter und Arbeiterinnen als jene ohne Migrationshintergrund (48,5 gegen 24%). In der entsprechenden Weise kann man unter den Ausländern und denen, die die Staatsangehörigkeit bekommen haben nur selten Angestellten in der öffentlichen Sphäre begegnen. Besonders häufig arbeiten die Immigranten in der Industrie und dem Handel sowie in der Gastronomie. Das Bundesamt macht nur darauf aufmerksam, dass die Bewegung der Immigration in mehreren Wellen geschah: Die sechziger Jahre waren Jahre der ausländischen Arbeiter, in den Achtzigern kam dann der Zufluss von ungefähr einer Million Polen und nach der Perestrojka die Ankunft von hunderttausend Russlanddeutschen. Die Zahl der Überlassungen der Rechte der Staatsangehörigkeit den Migranten wird verringert: so bekamen noch 140.700 Migranten in 2003 deutsche Staatsangehörigkeit, in 2004 waren es 127.000 und 2005 nur 117.200. Das letzte Mal unter übrig haben die Staatsangehörigkeit fast 33.000 Bürger aus der Türkei, 13.000 aus ehemaligem Jugoslawien, fast 7000 Menschen aus Polen und ungefähr aus 5000 Russland, sogenannte Russlanddeutsche bekommen.

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Einwanderung nach Deutschland. Ausbildung und Beruf

21. Dezember 2009

Deutschland will den einwandernden Arbeitern den Anfang ins professionelle Leben erleichtern: In der Zukunft werden die im Ausland erworbenen professionellen Qualifikationen einfacher anerkannt.
In der Zukunft sollen die ausländischen Arbeiter im erlernten Beruf leichter arbeiten können, so hat das Kabinett der Regierung in Berlin entschieden. Die Regierung reagiert zugleich auch auf den Mangel der Fachkräfte in Deutschland. Der Prozess lässt die Varianten von der Teilanerkennung bis zur vollen Anerkennung zu, erklärt das Ministerium.
Der Bundesminister der Bildung Annette Schavan (CDU) sagt: „Wir werden zugleich das legitime Recht auf den Prozess der Anerkennung für alle im Ausland erworbenen professionellen Abschlüsse und die Qualifikationen schaffen. Dadurch wird beigetragen, dass die erfahrenen Fachkräfte auch auf ihrem Niveau der Arbeitsproduktivität arbeiten konnten“.
Deutschland wird im Laufe von den nächsten Jahren wegen der Migration der Bevölkerung von den Fachkräften aus dem Ausland abhängen. Deshalb kann so nicht sein, dass in Deutschland viele Fachkräfte leben, die im Beruf nicht arbeiten können, nur weil sie ihre Bildung im Ausland bekommen haben. Außerdem wurde festgestellt, dass mittels der Prozesse der Anerkennung bis zur Abwertung der deutschen professionellen Abschlüsse nicht ankommen wird, sagt Schavan und verwiese dabei auf das hohe Niveau des Dualen Systems in Deutschland.
Bis jetzt haben nur die Bürger der EU und die Auswanderer aus ehemaliger UdSSR das legitime Recht darauf, dass ihre Abschlüsse anerkannt werden; auch erstreckt sich es nicht auf alle professionellen Gruppen. Da die Bildung eine Landsache ist, außerdem unterscheiden sich die Regeln in allen sechzehn Bundesländern. Es soll sich jetzt ändern.
Bevollmächtigt nach der Integration der föderalen Regierung, sagt Maria Böhmer (CDU), die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse wäre ein Gewinn für alle. „Die einwandernden Menschen mit einer Hochschulbildung und die Fachkräfte sollen nicht unter ihrer Qualifikation arbeiten – und unser Land gewinnt vom Wissen und den Fähigkeiten der Migranten“. Böhmer bittet Deutschland und alle Bundesländer, zusammenzuarbeiten, damit sie im folgenden Jahr ungehindert die gesetzliche Regulierung übernehmen. „Wir können uns nicht länger gönnen, die Ressourcen zu verschwenden“, sagt Maria Böhmer.

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Immigration in Deutschland. Sprachkenntnisse der Migranten

11. November 2009

Bei den Wahlen in den Bundestag am 27. September siegte der Block der christlichen Parteien CDU/CSU und ihr Partner in der zukünftigen Regierungskoalition – die Freie Demokratische Partei Deutschlands (FDP) planen, die Einreise und die Arbeitsbeschaffung in der BRD für die ausländischen Fachkräfte zu erleichtern.
Die Koalition will die Immigration der ausländischen Fachkräfte nach Deutschland erleichtern und die Pflichten zur Teilnahme an den Kursen der Integration ausdehnen. Die Vermittler der Union der christlichen Parteien und FDP haben sich über den Katalog der Kriterien geeignet, um die Migration der Arbeiter zu vereinfachen. Neben der Bedürfnis der Branche bei den Arbeitern sollen die persönlichen Kriterien solche wie die Qualifikation, das Kennen der Sprache oder das Herkunftsland entscheidend sein, wenn der Migrant die Erlaubnis auf den Aufenthalt bekommen wird. Dadurch reagiert die Koalition auf die Forderungen der Wirtschaft, die sich vor dem Mangel der Fachkräfte in Deutschland ohne Fachkräfte und die hoch qualifizierten Arbeiter aus dem Ausland fürchtet. Außerdem haben sich die Experten der Union der christlichen Parteien und FDP einstimmig entschieden, den Migranten das legitime Recht auf eine schnelle Anerkennung ihrer ausländischen Zeugnisse über die abgeschlossene Bildung zu geben. “Das Gesetz über die Anerkennung” soll regulieren, das Maximum im Laufe von 6 Monaten deutsche Organe die Zeugnisse über die abgeschlossene Bildung bestätigen sollen.
Außerdem soll die Pflicht zur Teilnahme an den Kursen der Integration für die Migranten mit sprachlichem Defizit erweitert sein. Anstelle des 600-Stunden-Deutschunterrichts werden die Kurse in der Zukunft 900 Stunden dauern. Bis zu 300 zusätzlichen Stunden können freiwillig durchgeführt werden. Gleichzeitig sollen die Integrationskurse rentabler für die Anbieter von solchen Kursen sein, wenn es möglich ist, dass der Staat für jeden Teilnehmer und pro Stunde 3 Euro zahlen wird anstelle der heutigen 2,35 Euro.
Weiter sehen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe die obligatorischen Prüfungen der Sprachkenntnisse wie für deutsche als auch für die ausländischen Kinder ab dem vierten Lebensjahr vor. Wenn sich dabei Mängel zeigen, so ist die Verpflichtung für die Hilfeleistung vorgesehen. Die Eltern, die ihre Kinder nicht zu dem Fremdsprachenunterricht schicken, sollen Sanktionen erwarten. So will die neue Koalition erreichen, dass jedes Kind in Deutschland bei der Einschulung ausreichende Deutschsprachkenntnisse verfügt.

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