Alle Artikel der Kategorie Saisonarbeit

Ausländische Saisonarbeitskräfte

05. Februar 2013

Spätestens, wenn im Frühjahr Spargelsaison und Erdbeerernte beginnen, werden wieder tausende von Erntehelfern und Saisonarbeitern nach Deutschland kommen. Diese Arbeitskräfte kommen vorwiegend aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Portugal oder Spanien. Viele von ihnen verfügen über keine oder nur geringfügige Deutschkenntnisse und kennen häufig ihre Rechte nicht. 

In Mainz, der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, haben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Europäische Verein für Wanderarbeiterfragen e. V. (EVW) ein neues Beratungsbüro eröffnet. Dieses bietet Saison- und Wanderarbeitern kostenlos Rat und  Unterstützung in ihrer jeweiligen Landessprache an. 

Die Beratung umfasst Themen wie Rechte der Arbeitnehmer, gerechte Bezahlung, Arbeitsstunden und Ungleichbehandlung durch Arbeitgeber. Der Standort Mainz wurde vom Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen deshalb gewählt, weil Mainz die Hauptstadt von Rheinland-Pfalz ist, dem Bundesland mit einer der höchsten Anzahl von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft und ziemlich in der Mitte Deutschlands liegt. Andere Standorte für dieses Kooperationsprojekt gibt es bereits in Berlin, Frankfurt (Main), Hamburg und Stuttgart. Die Beratungsbüros haben mehrmals in der Woche geöffnet und bieten ihre Dienste kostenlos für die Ratsuchenden an. 

Das Berater-Team bietet seit kurzem auch Sprechstunden direkt vor Ort an. Ein Mitarbeiter reist zum Beispiel zu landwirtschaftlichen Betrieben oder Baustellen und bietet jedem Saisonarbeiter Unterstützung an, wenn dieser über seine Rechte informiert werden oder unfaires Verhalten durch den Arbeitgeber melden will. Damit sollen die Ausbeutung von Wanderarbeitern und Saisonkräften durch unseriöse Arbeitgeber verhindert sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Saisonkräfte in Deutschland verbessert werden.

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Saisonarbeiter

31. Januar 2013

Im vergangenen Sommer hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein grundlegendes Urteil (AZ C-611/10) gefällt: Saisonarbeiter aus EU-Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel Spargelstecher und Erntehelfer, können grundsätzlich auch in dem EU-Land Kindergeld beziehen, in dem sie arbeiten. Außerdem darf ihnen der Gesetzgeber Familienleistungen nicht verweigern, auch wenn sie in ihrem Heimatland oder einem anderen Mitgliedsstaat vorher schon vergleichbare Leistungen bezogen haben.

Das heißt konkret für EU-Saisonarbeiter in Deutschland: Wer für einige Monate in Deutschland arbeitet und hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, hat für diese Zeit automatisch Anspruch auf Kindergeld aus der deutschen Familienkasse. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer oder seine Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder im Ausland haben.

Betroffene Saisonarbeiter sollten sich frühzeitig informieren und die entsprechenden Anträge stellen, damit sie in den Genuss der ihnen zustehenden Kindergeld-Zahlungen kommen.

Hier gibt es weitere Informationen:

 

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Landwirtschaftshelfer

21. August 2012

Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien können am Seasonal Agricultural Workers Scheme (SAWS) teilnehmen und  für sechs Monate in der britischen Landwirtschaft als Landwirtschaftshelfer arbeiten. Wenn man einen längeren Aufenthalt plant, muss man die Accession (Immigration and Worker Authorisation) Regulations einhalten, oder drei Monate zwischen SAWS-Einstellungen einkalkulieren. Teilnehmer dieses Programms werden entweder nach dem landwirtschaftlichen Mindestlohn oder nach piece work bezahlt. Piece work heißt, dass man nach Produktivität bezahlt wird, und dies darf nicht weniger als der Mindestlohn sein. Ihr SAWS-Arbeitgeber muss Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung stellen, sie haben jedoch auch die Option, sich selber darum zu kümmern.

Als ausländischer Arbeitnehmer in Großbritannien hat man die gleichen Rechte wie britische Arbeitnehmer. Diese sind unter anderem das Recht auf einen Mindestlohn, Sicherheit auf Arbeit, eine Arbeitswoche von maximal 48 Stunden und keine Diskriminierung am Arbeitsplatz. Außerdem soll der Arbeitgeber das nötige Training für die Bedienung gefährlicher Maschinen anbieten.

Der Mindestlohn ist altersabhängig in Großbritannien und fängt bei 3 Pfund pro Stunde für 16-17 Jährige an. Für Arbeitnehmer im Alter von 18-21 Jahren ist der Mindestlohn bei 4,45£ pro Stunde und ab 22 Jahren liegt er bei 5,35£ pro Stunde. In der Landwirtschaft wird der Mindestlohn zurzeit vom Agricultural Wages Board festgelegt und Arbeitnehmer werden nach Qualifikationsstufen bezahlt. Die erste Stufe heißt grade 1 und die meisten ausländischen Saisonarbeiter werden danach bezahlt. Hier liegt der Mindestlohn bei 6,10£ pro Stunde für Arbeitnehmer, die älter als 16 Jahre alt sind.

Der Arbeitgeber kann Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten von Ihrem Lohn abziehen. Wenn Sie nur den Mindestlohn bekommen, darf diese Summe nicht mehr als 4,73£ pro Tag überschreiten. Alle Abzüge sollten im schriftlichen Vertrag stehen.

Im Regelfall beträgt eine Arbeitswoche bis zu 48 Stunden und alle Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden. Sie sollten auch Urlaubstage bekommen: Wenn Sie ein Jahr lang Vollzeit arbeiten, haben Sie das Recht auf 28 Urlaubstage. Sollte dies nicht der Fall sein, muss in Ihrem Vertrag stehen, dass Ihr Gehalt auch einen Urlaubszuschuss beinhaltet. Das heißt, Ihr Stundenlohn muss über dem Mindestlohn liegen. Ausnahmen können jedoch bei temporären Verträgen auftreten.

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Erntehelfer gesucht

30. Juli 2012

Für diesen Sommer werden wieder viele Erntehelfer gesucht. Voraussetzungen für diesen Job sind Ausdauer  und ein guter Umgang mit modernen Großmaschinen. Neben einer guten Bezahlung stellt in den meisten Fällen der Arbeitgeber Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.

Obwohl dieser Job so lukrativ klingt, mangelt es trotzdem an Arbeitskräften in dieser Branche, denn Erntehelfer sind nicht so leicht zu finden, weil sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Einstellung der Saisonarbeitskräfte beständig ändern. Seit Januar diesen Jahres entfällt für Saisonkräfte aus Bulgarien und Rumänien die Arbeitserlaubnispflicht. Sie dürfen bis zu sechs Monaten in Deutschland ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten und dürfen mindestens 30 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Der Wegfall der Arbeitsgenehmigungspflicht gilt nur für die Obst- und Gemüseverarbeitung, die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und das Hotel- und Gaststättengewerbe.

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Sommerjob

11. Juli 2012

Sommerjob kann Spaß machen. Im Garten- und Landschaftsbau ist man als Gärtner oder Gärtnerin überwiegend im Freien beschäftigt. Egal, ob jung oder alt, dieser Job ist für jedermann geeignet. Die Grundaufgaben eines Gärtners liegen in der Gestaltung von Gärten. Das Gute an diesem Job ist, dass Gärtner oft selbstständig sind und man so viel verdienen kann, wie man will. Wer die Sache aber etwas seriöser angehen will, kann eine Ausbildung als Gärtner machen, die zwei bis drei Jahre dauert. Man muss sich aber bewusst sein, dass hinter dieser Pracht viel Arbeit steckt. Blumen und Büsche werden angeordnet, neue Pflanzen entstehen. Es wird beschnitten, gepflegt und gewässert. Auf Dauer fordert dieser Beruf ein Mindestmaß an Fitness. Doch für  einen vorübergehenden Sommerjob ist das alles andere als anstrengend. Es macht Spaß, man ist körperlich aktiv und vor allem kann man dabei das gute Wetter genießen. Eine gute Möglichkeit ist es auch, sich noch etwas dazu zu verdienen.

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Saisonarbeiter

03. Februar 2012

Saisonarbeiter aus alle osteuropäischen EU-Ländern warten auf Ihre Arbeitsangebote.

Langzeitarbeitslose, die im vergangenen Jahr zur Saisonarbeit in Deutschland vermittelt wurden,
haben einen festen Job gefunden. Vermittelt wurden die Arbeiter für verschiedene Tätigkeiten. Schulungen sind nicht notwendig, weil die Leute eingearbeitet werden und sich dann alleine zurecht finden können. Vor allem in der Urlaubszeit und im Sommer sind Unternehmen auf Saisonarbeiter angewiesen und der Stellenmarkt boomt. Besonders in der deutschen Landwirtschaft ist eine Saisonarbeit ohne Erntehelfer undenkbar. Viele Saisonarbeiter aus osteuropäischen Ländern, die der Europäischen Union beigetreten sind, dürfen in Deutschland genehmigungsfrei arbeiten.
Die finanziell angespannten Lagen in den Ländern zwingen immer mehr Leute, sich etwas als Erntehelfer dazu zu verdienen. Auch für dieses Jahr werden wieder Saisonarbeiter gesucht und vermutlich die Anzahl der Saisonkräfte steigen.

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Kategorien: Erntehelfer, Saisonarbeit, Zeitarbeit

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Zeitarbeiter in Deutschland

16. Januar 2012

Die Zahl der Leiharbeiter und Zeitarbeiter in Deutschland wächst jedes Jahr.

Das deutsche Jobwunder, das so viele Menschen wie nie zuvor in Arbeit gebracht hat, löst Verwunderung und Erstaunen aus. Der Jobboom verdankt sich vor allem der Agenda 2010. Das große Plus an Erwerbstätigen hat viel mit solcher Beschäftigung zu tun, die nicht typisch ist (Zeitarbeit, Minijobs). Die Zahl der normalen Arbeitsverhältnisse, also unbefristeter Arbeitsstellen, ist in der Bundesrepublik rückläufig. Das Statistische Bundesamt erfasst auch geringfügig Beschäftigte, denn es gelten alle als erwerbstätig, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Außerdem werden die beschäftigten Arbeiter dazugerechnet, die einer auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichteten Tätigkeit nachgehen. Es ist nicht normal, wenn jede dritte Jobstelle in der Zeitarbeitsbranche entsteht. Es wird sich demnächst zeigen, wie nachhaltig die Arbeitsplätze sind, die in letzter Zeit geschaffen wurden.

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Kategorien: Erntehelfer, Saisonarbeit, Zeitarbeit

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Spargelsaison in Deutschland offiziell gestartet

18. April 2011

Im Land Brandenburg (Beelitz) beginnt wieder die offizielle Spargelsaison. In den kommenden zweieinhalb Monaten werden an vielen Orten die beliebten Spargelstangen angeboten.

Zur Tradition des Saisonbeginns gehört, dass der Agrarminister ein paar Stangen selbst auf einem Feld sticht. „Die Stangen wachsen jetzt, schön wäre aber noch etwas mehr Wärme”, sagte Josef Jakobs, Spargelbauer.

Laut Angaben des Beelitzer Spargelvereins müssen für ein Kilo guter Stangen bis zu zehn Euro bezahlt werden. Für ein Kilogramm weniger guter Sortierung müssten zwischen 3 und 6 Euro bezahlt werden, teilte Manfred Schmidt vom Spargelverein mit.

Brandenburg hat eine Anbaufläche von rund 2.800 ha und ist hiermit das drittgrößte Spargelland bundesweit.

Die Farmer brauchen jetzt Helfer zum Spargelstechen.

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Spargelsaison in Deutschland gestartet

14. April 2011

Die Spargelsaison hat begonnen. Ende März wurden die ersten Stangen auf den Feldern gestochen.

Dank dem ungewöhnlich warmen Wetter hat die Spargelsaison um zwei Wochen früher gestartet. Die Saison beginnt damit diese Woche quer durch die Bundesländer Deutschlands.

Der frühe Saisonbeginn ist auch der neuen Anbautechnik zu verdanken, wo der Spargel in sich aufheizenden Minitunneln aus Folie angebaut wird. Diese Tunnelmethode ist für das Wachstum effektiver als die gewöhnliche, wenn Folie auf die Reihen mit Spargelpflanzen gelegt wird.

Mit den Jahren wird Spargel in Deutschland immer beliebter.

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Information für Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen

13. April 2011

Arbeitnehmer aus Kroatien und den der Europäischen Union neu beigetretenen Ländern Bulgarien und Rumänien, die einer Saisontätigkeit oder einer Beschäftigung als Schaustellergehilfe in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen wollen, müssen einen Aufenthaltstitel erwerben bzw. eine Arbeitserlaubnis-EU bekommen. Für Arbeitnehmer aus Kroatien und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.

Die Zustimmung zum Aufenthaltstitel wird von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) erteilt. Die ZAV ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.

Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann unter folgenden Bedingungen erhalten werden:

- Saisonarbeiter für eine Beschäftigung bis zu sechs Monaten im Jahr in der Landwirtschaft (Pflanzenbau, Tierhaltung u.ä.), in der Forstwirtschaft, in der Obst- und Gemüseverarbeitung (Erntehelfer, Saisonarbeiter, Spargelstecher, Erdbeerbflücker), im Hotelgewerbe (Hotels, Gasthöfe, Pansionen, Jugendherbergen, Erholungsheime, Ferienheime u.a.), Gaststättengewerbe (Restaurants, Cafes, Eisdielen u.ä.) und in Säge-, Hobelwerken. Betriebe können Saisonarbeitnehmer nicht länger als acht Monate im Jahr beschäftigen. Diese Begrenzung gilt nicht für Betriebe, die Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und Tabak anbauen.

- Schaustellergehilfen für eine Beschäftigung im Schaustellergewerbe von bis zu neun Monaten im Jahr.

Schaustellergehilfen arbeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, in Zirkussen und auf anderen Veranstaltungen. Sie üben Reisegewerbetätigkeit an wechselnden Orten aus, gestalten volksfesttypische Geschäfte.

Saisonarbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien (EU-Mitgliedstaaten) können visumfrei nach Deutschland einreisen. Für sie wurden noch keine Rechte für einen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt und sie unterliegen weiterhin der Arbeitserlaubnispflicht, die sie noch vor der Arbeitsaufnahme bei dem zuständigen Arbeitserlaubnis-Team der ZAV einholen müssen. Für sie wird in der nächsten Zeit die allgemeine Arbeitsmarktfreizügigkeit eingeführt. Nach der Einreise müssen sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Schaustellergehilfen können nur dann eingestellt werden, wenn für die Tätigkeit keine deutschen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und keine anderen Personen, die einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Wenn der Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer einzustellen beabsichtigt, muss er in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) das dafür vorgesehene Formular ausfüllen. Die Einstellungszusage bzw. das Vertragsangebot an den Arbeitnehmer ist beim zuständigen Arbeitserlaubnis-Team der ZAV abzugeben. Der Arbeitgeber kann entscheiden, aus welchem Land der künftige Mitarbeiter oder die künftige Mitarbeiterin kommen soll. Es besteht für den Arbeitgeber auch die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer anzufordern, der bereits bei ihm beschäftigt war und mit dem er persönlich bekannt ist (namentliche Anforderung). In anderen Fällen kann die ZAV für den Arbeitgeber einen geeigneten Bewerber auswählen. Beim positiven Ergebnis der Vermittlungsbemühungen wird der Arbeitgeber von der ZAV informiert.

Arbeitnehmer aus Kroatien müssen bei der deutschen Auslandsvertretung) das erforderliche Visum beantragen. Wenn die ZAV eine Zustimmung zur Visumserteilung gibt, kann man die vorgesehene Beschäftigung ausüben. Der Arbeitnehmer muss sich außerdem beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.

Saisonarbeitskräften aus Kroatien, Bulgarien und Rumänien wird empfohlen, den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis-EU bei der Agentur für Arbeit sechs Wochen vor Arbeitseinstellung einzureichen.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn benötigen ab 1. Mai 2011 zur Arbeitsaufnahme keine Arbeitserlaubnis. Für sie besteht die allgemeine Pflicht, sich bei den zuständigen Meldebehörden anzumelden.

Kategorien: Saisonarbeit

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