Alle Artikel der Kategorie Saisonarbeit
Spargelsaison in Deutschland offiziell gestartet
Im Land Brandenburg (Beelitz) beginnt wieder die offizielle Spargelsaison. In den kommenden zweieinhalb Monaten werden an vielen Orten die beliebten Spargelstangen angeboten.
Zur Tradition des Saisonbeginns gehört, dass der Agrarminister ein paar Stangen selbst auf einem Feld sticht. „Die Stangen wachsen jetzt, schön wäre aber noch etwas mehr Wärme”, sagte Josef Jakobs, Spargelbauer.
Laut Angaben des Beelitzer Spargelvereins müssen für ein Kilo guter Stangen bis zu zehn Euro bezahlt werden. Für ein Kilogramm weniger guter Sortierung müssten zwischen 3 und 6 Euro bezahlt werden, teilte Manfred Schmidt vom Spargelverein mit.
Brandenburg hat eine Anbaufläche von rund 2.800 ha und ist hiermit das drittgrößte Spargelland bundesweit.
Die Farmer brauchen jetzt Helfer zum Spargelstechen.
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Spargelsaison in Deutschland gestartet
Die Spargelsaison hat begonnen. Ende März wurden die ersten Stangen auf den Feldern gestochen.
Dank dem ungewöhnlich warmen Wetter hat die Spargelsaison um zwei Wochen früher gestartet. Die Saison beginnt damit diese Woche quer durch die Bundesländer Deutschlands.
Der frühe Saisonbeginn ist auch der neuen Anbautechnik zu verdanken, wo der Spargel in sich aufheizenden Minitunneln aus Folie angebaut wird. Diese Tunnelmethode ist für das Wachstum effektiver als die gewöhnliche, wenn Folie auf die Reihen mit Spargelpflanzen gelegt wird.
Mit den Jahren wird Spargel in Deutschland immer beliebter.
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Information für Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen
Arbeitnehmer aus Kroatien und den der Europäischen Union neu beigetretenen Ländern Bulgarien und Rumänien, die einer Saisontätigkeit oder einer Beschäftigung als Schaustellergehilfe in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen wollen, müssen einen Aufenthaltstitel erwerben bzw. eine Arbeitserlaubnis-EU bekommen. Für Arbeitnehmer aus Kroatien und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.
Die Zustimmung zum Aufenthaltstitel wird von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) erteilt. Die ZAV ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.
Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann unter folgenden Bedingungen erhalten werden:
- Saisonarbeiter für eine Beschäftigung bis zu sechs Monaten im Jahr in der Landwirtschaft (Pflanzenbau, Tierhaltung u.ä.), in der Forstwirtschaft, in der Obst- und Gemüseverarbeitung (Erntehelfer, Saisonarbeiter, Spargelstecher, Erdbeerbflücker), im Hotelgewerbe (Hotels, Gasthöfe, Pansionen, Jugendherbergen, Erholungsheime, Ferienheime u.a.), Gaststättengewerbe (Restaurants, Cafes, Eisdielen u.ä.) und in Säge-, Hobelwerken. Betriebe können Saisonarbeitnehmer nicht länger als acht Monate im Jahr beschäftigen. Diese Begrenzung gilt nicht für Betriebe, die Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und Tabak anbauen.
- Schaustellergehilfen für eine Beschäftigung im Schaustellergewerbe von bis zu neun Monaten im Jahr.
Schaustellergehilfen arbeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, in Zirkussen und auf anderen Veranstaltungen. Sie üben Reisegewerbetätigkeit an wechselnden Orten aus, gestalten volksfesttypische Geschäfte.
Saisonarbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien (EU-Mitgliedstaaten) können visumfrei nach Deutschland einreisen. Für sie wurden noch keine Rechte für einen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt und sie unterliegen weiterhin der Arbeitserlaubnispflicht, die sie noch vor der Arbeitsaufnahme bei dem zuständigen Arbeitserlaubnis-Team der ZAV einholen müssen. Für sie wird in der nächsten Zeit die allgemeine Arbeitsmarktfreizügigkeit eingeführt. Nach der Einreise müssen sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Schaustellergehilfen können nur dann eingestellt werden, wenn für die Tätigkeit keine deutschen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und keine anderen Personen, die einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Wenn der Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer einzustellen beabsichtigt, muss er in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) das dafür vorgesehene Formular ausfüllen. Die Einstellungszusage bzw. das Vertragsangebot an den Arbeitnehmer ist beim zuständigen Arbeitserlaubnis-Team der ZAV abzugeben. Der Arbeitgeber kann entscheiden, aus welchem Land der künftige Mitarbeiter oder die künftige Mitarbeiterin kommen soll. Es besteht für den Arbeitgeber auch die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer anzufordern, der bereits bei ihm beschäftigt war und mit dem er persönlich bekannt ist (namentliche Anforderung). In anderen Fällen kann die ZAV für den Arbeitgeber einen geeigneten Bewerber auswählen. Beim positiven Ergebnis der Vermittlungsbemühungen wird der Arbeitgeber von der ZAV informiert.
Arbeitnehmer aus Kroatien müssen bei der deutschen Auslandsvertretung) das erforderliche Visum beantragen. Wenn die ZAV eine Zustimmung zur Visumserteilung gibt, kann man die vorgesehene Beschäftigung ausüben. Der Arbeitnehmer muss sich außerdem beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Saisonarbeitskräften aus Kroatien, Bulgarien und Rumänien wird empfohlen, den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis-EU bei der Agentur für Arbeit sechs Wochen vor Arbeitseinstellung einzureichen.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn benötigen ab 1. Mai 2011 zur Arbeitsaufnahme keine Arbeitserlaubnis. Für sie besteht die allgemeine Pflicht, sich bei den zuständigen Meldebehörden anzumelden.
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Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern
Für die Einstellung von ausländischen Saisonarbeitnehmern und Schaustellergehilfen gibt es wichtige Voraussetzungen, die der Arbeitgeber beachten soll.
Vermittlungsgebühr:
Arbeitgeber müssen für jeden ausländischen Saisonarbeitnehmer oder Schaustellergehilfen eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 60 Euro entrichten. Die Gebühr wird dann fällig, wenn der Vermittlungsauftrag erteilt wird. Erst wenn der Gebühreneinzug abgeschlossen wurde, kann die Einstellungszusage bearbeitet werden.
Altersgrenze:
Der Arbeitnehmer muss volljährig sein. Ein Höchstalter für den Saisonarbeiter oder Schaustellergehilfe gibt es nicht.
Lohn/Gehalt:
Ausländische Arbeitnehmer müssen in der Bundesrepublik Deutschland unter den gleichen Arbeitsbedingungen und Löhnern/Gehältern wie Deutsche angestellt werden.
Bei Akkordarbeit (das Erbringen einer gewissen Leistung in einer bestimmten Zeit) muss ein Arbeitnehmer bei durchschnittlicher Leistung mindestens 20% über dem jeweiligen tariflichen Zeitlohn gleichartiger Arbeitnehmer verdienen können.
Arbeitszeit:
Die Arbeitswoche für Saisonarbeitnehmer besteht aus 5 Tagen. Ein Arbeitstag muss durchschnittlich 6 Stunden betragen (30 Arbeitsstunden in der Woche). In anderen Fällen gelten die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Arbeitszeitregelungen.
Versicherungsschutz:
Für Arbeitnehmer besteht Sozialversicherungspflicht. In der Sozialversicherung besteht keine Versicherungspflicht (mit Ausnahme der Unfallversicherung), wenn die Beschäftigung innerhalb eines Jahres nicht mehr als 50 Arbeitstage beträgt und sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Bei einer Beschäftigung von Schülern, Studenten, Hausfrauen und Selbstständigen liegt keine Berufsmäßigkeit vor.
Zur Feststellung der Versicherungspflicht/-freiheit muss der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber den vorgesehenen Fragebogen vorlegen, den er von seiner Arbeitsbehörde im Herkunftsland erhält.
Soweit kein Krankenversicherungsschutz besteht, muss der Arbeitgeber eine vergleichbare private Krankenversicherung für den Arbeitnehmer abschließen. Alle Kosten für die private Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber.
Für Saisonarbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien gelten in allen Fällen nur die Rechtsvorschriften ihres Wohnstaates.
Wenn der Saisonarbeitnehmer in Deutschland krank wird und Sachleistungen in Anspruch nehmen will, benötigt er vom zuständigen Versicherungsträger seines Wohnstaates eine Anspruchsbescheinigung oder eine European Health Insurance Card (Europäische Krankenversicherungskarte).
Sprachkenntnisse:
In der Regel können deutsche Sprachkenntnisse bei ausländischen Saisonarbeitnehmern und Schaustellergehilfen nicht vorausgesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber deutsche Sprachkenntnisse beim Arbeitnehmer wünscht, wird dies von der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) berücksichtigt. Die Suche nach Bewerbern mit deutschen Sprachkenntnissen kann längere Zeit einnehmen.
Bei namentlicher Anforderung eines Arbeitnehmers setzt die ZAV voraus, dass der Arbeitgeber über seine sprachlichen und beruflichen Kenntnisse informiert ist. Bei anonymen Bewerbern kann sich die ZAV nur auf die Information im Bewerbungsbogen verlassen.
Unterkunft:
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine angemessene Unterkunft bieten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen genannt werden.
Die Unterkunft, die dem Arbeitnehmer gestellt wird, muss allen Anforderungen (bauordnungs- und brandschutzrechtliche Vorschriften u.ä.) entsprechen.
Weitere Voraussetzungen sind in den Büchern des Sozialgesetzbuches vorgeschrieben.
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Der Mangel an Erntehelfern
Keiner erntet den Kohl. Der Erntehelfermangel hat seine Folgen. Das Gemüse und das Obst verrotten auf den Erntefeldern, die Bauern erleiden Ertragseinbußen.
Den reifen Blumenkohl hat weder ein Bauer noch ein Erntehelfer vom Feld geerntet. Den Gemüsebauern bleibt nichts anderes übrig, als die Pflanzen unterzupflügen. Viele Obst- und Gemüsebauer befinden sich in der gleichen Lage: „Wir haben nach wie vor das Problem, dass wir zu wenig osteuropäische Saisonarbeitskräfte kriegen“, schildert Andrea Adams vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd. Die Unterstützungen von der Politik bringen kein befriedigendes Resultat. Der Mangel an ausländischen Erntehelfern hat seine Folgen: „Die Leute haben definitiv Ertragseinbußen“, sagt Herbert Netter vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau zur Lage vieler Obstbauern. „Die kriegen ja nicht alles runter.“
Der Helfermangel ist bei jeder Saison zu merken: Viele Arbeitskräfte gehen in die Niederlande oder nach Großbritannien. Dort haben sie die Gelegenheit, länger zu arbeiten als in Deutschland und auch einen größeren Lohn zu bekommen. Aus Polen kommen die meisten Erntehelfer, die in Deutschland gut entlohnte Jobs auf den Bauernhöfen finden.
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Lohnzuschuss für Leiharbeiter
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel fordert für die Leiharbeiter einen Lohnzuschuss.
Der Vorsitzende plädiert dafür, dass die Lohnarbeiter besser als zuvor entlohnt werden müssen. Er hat deshalb veranlasst, dass die Leiharbeiter einen Einkommenszuschuss erhalten. “Ich halte einen Flexibilitäts-Zuschlag, wie es ihn in Frankreich gibt, für denkbar. Dort erhalten Leiharbeiter einen Lohnzuschlag von zehn Prozent als Ausgleich für die unsichere Beschäftigung”, teilte er der Zeitung „Rheinische Post“ mit.
Die Regeln, die momentan in den Gewerkschaften bestehen, haben zu einem nicht ausreichenden Lohn geführt. Sobald sich der Leiharbeiter in seine Tätigkeit eingearbeitet hat, müsste er auf den entsprechenden Arbeitslohn dafür rechnen. Gabriel möchte, dass die Deregulation in den Bereichen der Leih- und Zeitarbeit abgeschafft wird. In diesem Zusammenhang kündigte er einen Plan zur Reformdurchführung der Hartz-4-Gesetze für den März an.
Der SPD-Vorsitzende strebt zu einer “sozialdemokratischen Wirtschaftspolitik”, die die Ziele “Aufstieg und Teilhabe” verfolgen wird.
Der BZA (Bundesverband Zeitarbeit) und der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) haben sich darauf geeinigt, den Tariflohn der Leiharbeitnehmer ab Mai in zwei Schritte um 5% zu erhöhen. Außerdem werden die Leiharbeiter eine einmalige Zahlung in einer Höhe von 80 Euro erhalten.
Demgemäß wächst der Stundenlohn der leihenden Arbeiter in der Unterstufe um 0,18 Cent (von 7,38 auf 7,56 Euro) und steigt weiter im Mai 2011 auf 7,75 Euro. Ein Drittel der Leiharbeiter (200.000) wird einen Vorteil daraus ziehen im Falle, wenn sie in den Firmen eingestellt sind, die diesen Tarifvertrag beachten.
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Saisonarbeiter aus dem östlichen Teil Europas
Die Landwirte benötigen in diesem Jahr mehr Saisonarbeiter aus dem Ausland als 2009. Den Bauern fehlen insgesamt 14.665 Helfer aus Osteuropa.
Das ist um 2,5% mehr Hilfskraft als im Vorjahr. Die Arbeitslosenrate hängt von der Zahl der Arbeitserlaubnisse ab.
Die Ernte in der Freiluft sollte landesweit Ende April beginnen und wie immer bis zum 24. Juni dauern.
In Nordrhein-Westfalen wird erwartet, eine Gemüseernte von ca. 16.000 Tonnen einzubringen.
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