Alle Artikel der Kategorie News

Erwerbstätigkeit in Dienstleistungsbereichen

12. Januar 2012

Im Jahr 2011 waren in Deutschland mehrere Millionen Personen erwerbstätig. Dies ist um über eine halbe Million mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Arbeitnehmer mit Wohnort in Deutschland ist im Jahr 2011 gewachsen. Die Zahl der Selbstständigen und mithelfender Familienangehöriger ist im vorigen gestiegen. Die Zahl der Arbeitnehmer mit Arbeitsort in Deutschland war etwas größer als die der Arbeitnehmer mit Wohnort. Das erklärt sich dadurch, dass erwerbstätige Ein- und Auspendler über die Grenzen Deutschlands ein- und ausgereist waren. Die Erwerbstätigkeit hat im letzten Jahr in fast allen Wirtschaftsbereichen zugelegt. Im Dienstleistungsbereich hat die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland zugenommen. Der größte Anteil daran gehört unternehmensnahen Dienstleistungen (einschließlich Zeitarbeit). Die produzierenden Bereiche verzeichneten Beschäftigungsgewinne. Im Produzierenden Gewerbe hat es ein Wachstum gegeben. Im Baugewerbe gab es auch eine Steigerung. In der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei gab es ebenfalls ein Wachstum der Erwerbstätigen.

Kategorien: Arbeitgeber, Arbeitnehmer

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Gewinner-Weihnachtsaktion 2011

10. Januar 2012

Liebe EUjob24-Nutzer!

Es ist soweit: Der Gewinner der Weihnachtsaktion 2011 steht fest!

2.721 Nutzer haben eine VIP-Mitgliedschaft auf EUjob24 bis zum 31. Dezember 2011 erworben und nahmen an der Weihnachtsverlosung teil.
Die Verlosung fand am 9. Januar 2012 statt.

Der Hauptgewinn – eine einwöchige Reise nach Berlin vom 15.02.2012 bis 22.02.2012 – geht an Frau Maria Evstigneeva aus Litauen!

Wir haben die Gewinnerin zu EUjob24 eingeladen! Die Fotoreportage ihres Besuches in Berlin wird im Laufe dieses Jahres online veröffentlicht.

EUjob24 wünscht Ihnen viel Erfolg im Neuen Jahr 2012!

Kategorien: News

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Rekrutierung. Fachkräftebindung und Fachkräftesicherung

28. Dezember 2011

Zwischen dem 18. und 19. Juni 2012 findet im Kasseler Kongress Palais der RKW Fachkräfte-Kongress statt. Das Motto des Kongresses ist “Wie Unternehmen das Kunststück Fachkräftesicherung meistern”. Auf der Veranstaltung versammeln sich prominente Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und verschiedenen Verbänden. Es wird eine Vielzahl von interessanten Vorträgen, Arbeitsforen und Podiumsdiskussionen geben.

Die Referenten widmen sich solchen wichtigen Themen wie Rekrutierung, Bindung von Fachkräften, Identifikation neuer Potenziale, gezielte Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifikation. Unternehmen können erfahren, wie sie schnell Fachkräfte finden können und was sie tun müssen, um Fachkräftesicherung aktiv und langfristig erfolgreich zu betreiben.

Kategorien: News

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Arbeitsplatzwechsel in Deutschland. Qualifizierte Arbeiter

23. Dezember 2011

In der Regel werden die Arbeitsplätze in Deutschland alle drei bis vier Jahre neu besetzt. Es gibt solche Beschäftigtengruppen, die wechselfreudiger sind: junge Leute, hoch qualifizierte Arbeiter oder Menschen ohne Migrationshintergrund. Diese sind mobiler im Vergleich zu anderen Personengruppen.

Jüngere wechseln schneller ihren Job, weil sie noch auf der Suche nach idealem Arbeitsplatz und Arbeitgeber sind. Die 15- bis 24-Jährigen treten ungefähr alle 2 Jahre eine neue Arbeitsstelle an. Die Generation über 50 hingegen tut dies nur alle 6 Jahre. Qualifizierte wechseln auch häufiger. Bei Absolventen von Universitäten ist die Wechselwahrscheinlichkeit höher als bei Arbeitnehmern, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Eines der Gründe dafür ist, dass sich für hoch qualifizierte Arbeiter der Antritt einer neuen Arbeitsstelle finanziell mehr lohnt als für Bewerber mit einem Lehrabschluss. Die Fluktuationsrate bei Männern ist höher als bei Frauen. Männer wechseln ihren Arbeitsplatz auch dann, wenn sie das gleiche Qualifikationsniveau haben wie Frauen. Einheimische Beschäftigte weisen eine höhere Wechselrate auf als erwerbstätige Migranten. Die Wahrscheinlichkeit des Jobwechsels der Arbeitnehmer mit fremden Wurzeln ist dabei geringer.

Kategorien: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Migration

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Leiharbeiter. Grenzgänger. Ausländische Arbeitnehmer

19. Dezember 2011

Im Jahr 2004 sind der EU 10 neue Mitgliedstaaten beigetreten. Das sind: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Zypern, Ungarn, Polen, Slowenien, die Slowakische Republik und die Tschechische Republik. Im Jahr 2007 sind Rumänien und Bulgarien der EU beigetreten.

Die alten EU-Mitgliedstaaten konnten höchstens 7 Jahre von Übergangsregelungen bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (ohne Malta und Zypern) Gebrauch machen. Nach dem Modell “2 Jahre + 3 Jahre + 2 Jahre” konnten auch im Bereich der Dienstleistungsfreiheit Übergangsregelungen eingeführt werden.

Ab Mai 2004 hat Deutschland die Übergangsregelung für alle 3 Phasen für die zum Mai 2004 in die EU acht eingetretenen Staaten in Anspruch genommen. Hochschulabsolventen aus Polen und Tschechien können ohne Vorrangprüfung in Sachsen arbeiten. Für die beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien, die im Januar 2007 der Europäischen Union beigetreten sind, wurden die Beschränkungen der 2. Phase bis zum Ende Dezember 2011 verlängert.

Im Unterschied zu der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die Dienstleistungsfreiheit nur teilweise eingeschränkt. Die Übergangsregelung beschränkt sich in Deutschland auf bestimmte Sektoren (das Baugewerbe, mit dem Baugewerbe verwandte Wirtschaftszweige, der Bereich der Gebäudereinigung, der Bereich der Reinigung von Inventar und Verkehrsmitteln, die Tätigkeit von Innendekorateuren). Die sogenannten “Ein-Personen-Unternehmen” genießen uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit.

Ab Mai kann jeder EU-Bürger (außer Bürgern aus Rumänien und Bulgarien) in Sachsen arbeiten. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung benötigt man keine Arbeitserlaubnis. Die Vorrangprüfung entfällt ebenfalls. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den EU-Staaten genießen die gleichen Pflichten und Rechte wie die Ortseinwohner. Beschäftigte aus den EU-Ländern fallen in die Zuständigkeit der deutschen Sozialversicherung und unter das deutsche Arbeitsrecht.

Ab Mai 2011 ist bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in alle Branchen möglich. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird das Gesetz der Arbeitnehmerüberlassung auf alle (ausländische und inländische) Unternehmen gleichermaßen angewandt.

Die Möglichkeit, als Grenzgänger in Sachsen zu arbeiten, wird noch von tschechischen und polnischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nur in geringem Maße genutzt. Trotzdem ist die Zahl der Saisonarbeiter aus Tschechien und Polen in Sachsen hoch.
Die Mobilität im Grenzraum steigt, den Arbeitsuchenden fehlen aber ausreichende Sprachkenntnisse. Zu einem größeren Wachstum könnte es besonders bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung mit entsandten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung kommen.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus den Ländern Polen und Tschechien, die einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber in Sachsen abgeschlossen haben, fallen unter das deutsche Arbeitsrecht und das System der Sozialversicherung. Dies gilt auch für Grenzgänger.

Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sie für eine bestimmte Zeit zu einer Dienstleistungserbringung nach Sachsen entsandt hat, fallen unter das Arbeitsrecht Landes ihrer Herkunft. Mindestarbeitsbedingungen sind aufgrund von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften und in bestimmten Branchen tarifvertragliche Regelungen einzuhalten.

Leiharbeiter haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen. Die grenzüberschreitende Leiharbeit ist seit Mai 2004 zulässig.
Ab Mai 2011 gelten die arbeitsgenehmigungsrechtlichen Einschränkungen bezüglich der Leiharbeiter nicht mehr. Die Einschränkungen gelten nicht mehr, da es keine Arbeitsgenehmigung mehr notwendig ist. Es gilt nur das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ausländische Verleiher benötigen die obligatorische Verleiherlaubnis. Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

Die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist zulässig.

Die in Deutschland tätigen Unternehmen, in denen ausländische Beschäftigte arbeiten sowie ausländische Unternehmen die in Deutschland unter die Branchen des Entsendegesetzes fallen, müssen Meldepflichten nachkommen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des deutschen Zolls kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber, Entleiher, Verleiher, Arbeitnehmer und Auftraggeber sind zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn die Branche unter das Entsendegesetz fällt, so besteht bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern bzw. bei der Tätigkeit von ausländischen Unternehmen Anmeldepflicht.

Kategorien: Arbeitnehmer, Branchen, Unternehmen in Deutschland

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EUjob24 – Weihnachtsaktion

08. Dezember 2011

Sehr geehrtes EUjob24-Mitglied,

unser Projekt bietet Ihnen eine Weihnachtsaktion bis zum 31.12.2011 an.

Alle Nutzer, die an dieser Weihnachtsaktion teilnehmen, können eine einwöchige Reise nach Berlin gewinnen!

Der Gewinner der Weihnachtsaktion wird am 09.01.2012 verkündet.

Um an der Lotterie teilnehmen zu können, müssen Sie ein beliebiges Produkt auf EUjob24 erwerben.

Bis zum 31.12.2011 sind alle Produkte auf unserem Projekt um 40% reduziert.

Die Arbeitgeber können bis zu 10 Stellenanzeigen kostenlos inserieren!

EUjob24 wünscht Ihnen schöne und frohe Weihnachten!

 

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Kategorien: News

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Erleichterung in der Jobaufnahme. “Blaue Karte EU”

08. Dezember 2011

Bald wird es für gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland einfacher sein, in Deutschland zu arbeiten. Die “Blaue Karte EU” werden Fachleute außerhalb der EU-Länder bekommen. Sie müssen einen Abschluss an einer Hochschule, einen Arbeitsvertrag und ein bestimmtes Jahresgehalt verfügen. In den ausgewiesenen Mangelberufen liegt die Schwelle des Jahresgehalts tiefer. Mit der “Blue Card” werden hoch qualifizierte Arbeiter ihr Daueraufenthaltsrecht wieder verlieren. Dies geschieht in dem Fall, wenn sie in den ersten 3 Jahren soziale Leistungen beziehen. Inhaber der Blauen Karte können nach 2 Jahren das Recht auf einen Daueraufenthalt bekommen.

Viele Firmen und Unternehmen suchen dringend Fachkräfte. Der Gesetzentwurf für die Blaue Karte, den die deutsche Regierung auf den Weg gebracht hat, wird den Fachkräftemangel aber nicht lösen, da es nicht genug Karten für alle hoch qualifizierten Zuwanderer und ausländische Studenten geben wird. Die vorgesehene Zahl der Karten ist nicht groß genug, um allen Personen eine Erleichterung in der Jobaufnahme zu gewähren.

Die neuen Regelungen sollen Mitte 2012 Inkrafttreten.

Kategorien: News

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EUjob24- Neue Adresse der OMK24 Projekt GmbH

01. Dezember 2011

Sehr geehrte EUjob24-Mitglieder,

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass unser stetig wachsendes Unternehmen OMK24 Projekt GmbH in die Büroräume am Gendarmenmarkt in Berlin umgezogen ist.

Unsere neue Geschäftsadresse:

Französische Str. 28
10117 Berlin

Kategorien: News

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EUjob24-europaweites Job-Netzwerk

30. November 2011

Das Unternehmen OMK24 Projekt GmbH verbessert stets die Internetplattform von EUjob24, damit  Arbeitsuchende und Arbeitgeber ohne Hindernisse, bequem Kontakt aufnehmen und Arbeitsplätze bzw. Personal in einem beliebigen Land in West- und Osteuropa finden können.

Die Globalisierung betrifft auch den Arbeitsmarkt. Deshalb bemühen wir uns im Rahmen unseres Projektes EUjob24, das Sprachangebot ständig zu erweitern. Demnächst kommen zwei weitere Sprachen hinzu,  Französisch und Italienisch. Eine Gruppe von qualifizierten Übersetzern arbeitet bereits daran. Kürzlich wurden eine spanische und eine englische Version auf der Internetseite freigeschaltet. Wir wollen nicht bei der derzeitigen Errungenschaft bleiben. Wir möchten jeden Arbeitnehmer und jeden Arbeitgeber aus den verschiedenen Ländern Europas erreichen.

Kategorien: News

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Wie sich zufriedene Mitarbeiter die Arbeitgeberattraktivität auswirken

17. November 2011

Jeder Arbeitgeber versucht, sich für seine Kunden und seine Mitarbeiter so positiv wie möglich darzustellen. Eine sehr wichtige Rolle in der heutigen Zeit spielt die Arbeitgeberattraktivität. Sie ist ausschlaggebend für die Stellung des Arbeitgebers bei seinen Arbeitnehmern und für deren Zufriedenheit. Da zufriedene Arbeitnehmer in der Regel auch besser und effizienter arbeiten, wird dieser wichtige Punkt in vielen Unternehmen optimiert. Die Stärken des jeweiligen Unternehmens müssen dabei erkannt, ausgebaut und passend öffentlich präsentiert werden. Die Mitarbeiter müssen sich so gut wie möglich mit ihrem Unternehmen identifizieren können und sollten natürlich auch mit großer Freude und Leidenschaft an die Arbeit gehen.

Hinsichtlich der Arbeitgeberattraktivität eines Arbeitgebers sollen daher genau zwei verschiedene Punkte erreicht werden. So sollten die aktuellen Mitarbeiter besser an das Unternehmen gebunden werden und potenzielle zukünftige Arbeitnehmer sollen leichter ihren Weg ins Unternehmen finden. Eine gesteigerte Arbeitgeberattraktivität führt daher in den meisten Fällen zu zufriedeneren Mitarbeitern und zu mehr Bewerbungen von potenziellen Mitarbeitern. Je besser die Stellung und Meinung in der Öffentlichkeit, desto positiver wirkt sich dies auf die Produktivität und die Lage des Unternehmens aus. Neben einer fairen Entlohnung legen Arbeitnehmer einen sehr großen Wert auf Lob und Anerkennung für ihre Arbeit und auf ein gutes und freundliches Klima innerhalb des Unternehmens. Daher ist es vor allem Aufgabe der Führungskräfte, entsprechend sensibel zu reagieren. Entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen sind deshalb ein kostengünstiges Mittel um die Arbeitgeberattraktivität zu verbessern.

 

Damit ein Arbeitgeber für Bewerber interessanter wird, kann er unter anderem spannendere Tätigkeiten, spezielle Aufgaben und eine sehr gute Entlohnung anbieten. Auch ausgezeichnete Aufstiegschancen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung sind sehr gute Anreize für die Bewerber. Diese sollten sich beim Unternehmen wie in einer großen Familie fühlen und entsprechend ihrer Leistungen relativ schnell aufsteigen können. Prämien für besonders gute Arbeiten können ebenso offeriert werden. Allerdings werden finanzielle Anreize oft überschätzt, weshalb durch geeignete Maßnahmen vor allem immaterielle Anreize eingesetzt werden sollten, um die Beliebtheit des Unternehmens bei seinen Mitarbeitern erheblich zu steigern. Regelmäßige Betriebsausflüge und andere Unternehmungen können dazu beitragen die Arbeitnehmer und ihre Chefs näher zusammenführen und das gesamte Klima nachhaltig zu verbessern. Allerdings sollte die Maßnahmenbandbreite auf eine bestimmte Kernkompetenz des Arbeitgebers ausgerichtet sein, die seine besondere Arbeitgeberattraktivität ausmacht, damit das Unternehmen aus Sicht von Mitarbeitern und Bewerbern einzigartig ist und sich gegenüber Wettbewerbern abgrenzt.

Die Mitarbeiter müssen sich aufgrund dieser Kernkompetenz mit ihrem Unternehmen identifizieren können und sich bei ihrer Arbeit sehr wohl fühlen, um die Arbeitgeberattraktivität auch nach außen an die Öffentlichkeit zu tragen. Den Arbeitgeber im Internet bewerten, dazu sollten Unternehmen Ihre Mitarbeiter ermutigen, um die Meinungen der Mitarbeiter der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Arbeitgeberattraktivität muss mit allen gängigen Maßnahmen nach und nach verbessert werden, denn nur dadurch können Unternehmen im Wettbewerb um rare Fachkräfte bestehen und den Konkurrenten um qualifizierte Mitarbeiter einen Schritt voraus sein.

Kategorien: Arbeitgeber

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