Alle Artikel der Kategorie Krankenversicherung
IKK: Versicherung bei der Innungskrankenkasse auf einfache Art
Mit Arbeitsaufnahme in Deutschland ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Sie haben somit sofort den vollen Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen des Gesundheitswesens. Die Leistungen im Krankheitsfall werden in Deutschland und auch für Behandlungen im EU-Heimatland übernommen.
EUjob24 macht Ihnen den Schritt in die Krankenkasse so einfach wie möglich.

Anmeldungsmodalitäten erfolgen im Zusammenwirken mit Eujob24 automatisch. Dazu füllen Sie das vorbereitete Aufnahmeformular aus und senden es unterschrieben zurück an Eujob24.
Sie erhalten Ihre Versicherten–Chipkarte pünktlich mit Beginn der Arbeit in Deutschland. Ihr Arbeitgeber führt die Beiträge für die Krankenversicherung direkt ab. Ist Ihre Arbeit in Deutschland beendet, erfolgt die automatische Abmeldung bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber.
Vorteile der Innungskrankenkasse:
- große, leistungsstarke Krankenkasse;
- überdurchschnittliche Leistungen, wie Impfschutz, alternative Heilmethoden, lukratives Bonusprogramm usw.;
- günstiger Beitrag – ohne Zusatzbeitrag des Arbeitnehmers;
- alle Leistungen (z.B. Arztbesuche) werden automatisch über die Versicherten-Chipkarte abgerechnet;
- gute Erreichbarkeit im Leistungsfall, sowohl online als auch über gebührenfreie Hotline.
Antrag für eine Mitgliedschaft bei der IKK-Versicherung
Kategorien: Krankenversicherung, Unsere Partner
DAK – der große Gesundheitsdienstleister
Sie nehmen eine Arbeit in Deutschland auf? Dann müssen Sie sich bei einer
deutschen gesetzlichen Krankenkasse wie der DAK (Deutsche Angstellten
Krankenkasse) krankenversichern. Dies ist vom Gesetzgeber so
vorgeschrieben.
Egal ob Sie die DAK im Krankheitsfall in Deutschland oder in einem EU-Land
(z.B. ihrem EU-Heimatland) brauchen: Wir sind für Sie da!
Kategorien: Krankenversicherung
Versicherung bei der Innungskrankenkasse auf einfache Art
Mit Arbeitsaufnahme in Deutschland ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Sie haben somit sofort den vollen Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen des Gesundheitswesens.
Die Leistungen im Krankheitsfall werden in Deutschland und auch für Behandlungen im EU-Heimatland übernommen.
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DAK ist eine der größten Krankenkassen Deutschlands

Sie nehmen eine Arbeit in Deutschland auf? Dann müssen Sie sich bei einer
deutschen gesetzlichen Krankenkasse wie der DAK (Deutsche Angestellten
Krankenkasse) krankenversichern.
DAK-modernster und innovativster Gesundheitsdienstleister in Deutschland.
Eujob24 hilft Ihnen bei der Mitgliedschaft zur DAK.
Aufnahmeantrag bei DAK für Auszubildende
Aufnahmeantrag bei DAK Familienversicherung
Aufnahmeantrag bei DAK für Studenten
Aufnahmeantrag bei DAK für Beschäftigte
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