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IKK: Versicherung bei der Innungskrankenkasse auf einfache Art

24. Mai 2012

Mit Arbeitsaufnahme in Deutschland ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Sie haben somit sofort den vollen Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen des Gesundheitswesens. Die Leistungen im Krankheitsfall werden in Deutschland und auch für Behandlungen im EU-Heimatland übernommen.

EUjob24 macht Ihnen den Schritt in die Krankenkasse so einfach wie möglich.

IKK Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin

Anmeldungsmodalitäten erfolgen im Zusammenwirken mit Eujob24 automatisch. Dazu füllen Sie das vorbereitete Aufnahmeformular aus und senden es unterschrieben zurück an Eujob24.

Sie erhalten Ihre Versicherten–Chipkarte pünktlich mit Beginn der Arbeit in Deutschland. Ihr Arbeitgeber führt die Beiträge für die Krankenversicherung direkt ab. Ist Ihre Arbeit in Deutschland beendet, erfolgt die automatische Abmeldung bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber.

Vorteile der Innungskrankenkasse:

  • große, leistungsstarke Krankenkasse;
  • überdurchschnittliche Leistungen, wie Impfschutz, alternative Heilmethoden, lukratives Bonusprogramm usw.;
  • günstiger Beitrag – ohne Zusatzbeitrag des Arbeitnehmers;
  • alle Leistungen (z.B. Arztbesuche) werden automatisch über die Versicherten-Chipkarte abgerechnet;
  • gute Erreichbarkeit im Leistungsfall, sowohl online als auch über gebührenfreie Hotline.

Antrag für eine Mitgliedschaft bei der IKK-Versicherung

Kategorien: Krankenversicherung, Unsere Partner

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DAK – der große Gesundheitsdienstleister

24. August 2011

Sie nehmen eine Arbeit in Deutschland auf? Dann müssen Sie sich bei einer
deutschen gesetzlichen Krankenkasse wie der DAK (Deutsche Angstellten
Krankenkasse) krankenversichern. Dies ist vom Gesetzgeber so
vorgeschrieben.
Egal ob Sie die DAK im Krankheitsfall in Deutschland oder in einem EU-Land
(z.B. ihrem EU-Heimatland) brauchen: Wir sind für Sie da!

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Kategorien: Krankenversicherung

Schlagwörter:

Versicherung bei der Innungskrankenkasse auf einfache Art

27. Juni 2011

Mit Arbeitsaufnahme in Deutschland ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Sie haben somit sofort den vollen Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen des Gesundheitswesens.
Die Leistungen im Krankheitsfall werden in Deutschland und auch für Behandlungen im EU-Heimatland übernommen.

EUjob24 macht Ihnen den Schritt in die Krankenkasse so einfach wie möglich.

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Kategorien: Krankenversicherung

Schlagwörter:

DAK ist eine der größten Krankenkassen Deutschlands

01. Februar 2010

Sie nehmen eine Arbeit in Deutschland auf? Dann müssen Sie sich bei einer
deutschen gesetzlichen Krankenkasse wie der DAK (Deutsche Angestellten
Krankenkasse) krankenversichern.

DAK-modernster und innovativster Gesundheitsdienstleister in Deutschland.

Eujob24 hilft Ihnen bei der Mitgliedschaft zur DAK.

Aufnahmeantrag bei DAK für Auszubildende

Aufnahmeantrag bei DAK Familienversicherung

Aufnahmeantrag bei DAK für Studenten

Aufnahmeantrag bei DAK für Beschäftigte

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