Alle Artikel der Kategorie Haushaltshilfe

Altenpflege-Messe in Hannover

23. März 2010

Die Altenpflege 2010 findet zwischen 23.-25. März auf dem Messegelände in Hannover statt. Auf der Altenpflege+ProPflege 2009 in Nürnberg waren rund 720 internationale Aussteller und 34.500 Fachbesucher anzutreffen, dieses Jahr erwartet der Veranstalter Vincentz Network wieder ähnliche Zahlen.

In vier Hallen und auf rund 55.000 Quadratmetern wird ein facettenreiches Angebot an Trends zu Dienstleitungen und Produkten des Pflegesektors ausgestellt sein. Fachkongresse zielgerichtete Foren runden die Veranstaltung ab.

Besucher der Messe können sich zu den Kategorien Pflege, Therapie, Ernährung, Textil und Bekleidung, Hauswirtschaft, Gebäudetechnik, Raumeinrichtung, sowie zu Dienstleistungen und Informations- bzw. Kommunikationstechnik informieren.
Die Alzheimer Gesellschaft Hannover e.V. stellt ihre Dienstleistungen und Beratungsangebote bei Demenzerkrankungen vor. Der Arbeitersamariter Bund (ASB) ist als wichtiger Hilfs- und Wohlfahrtsverband vertreten und präsentiert aktuelle Lösungen zu stationärer, teilstationärer und ambulanter Pflege. Die Firma Reha Bedarf GmbH bringt das Thema künstlicher Ernährung näher. Ebenso in diesem Sektor vertreten, stellt die Firma VOGELEY ein auf Senioren ausgerichtetes Ernährungskonzept vor. Das Thema Therapie betreffend, bietet die Wehrfritz GmbH einen Überblick über Rehabilitationstechnik- und Geräte, Raumhilfen und sonstige Ausstattungen für den therapeutischen Bedarf. Für den Textilbereich, Berufskleidung, Patientenkleidung sowie Betteinlagen zuständig, ist die CWS-boco Deutschland GmbH vor Ort.

Aber nicht nur für Fachbesucher ist die Messe interessant, auch Arbeitsuchende bekommen in einer Job-Börse Gelegenheit, sich über die Arbeit in der Pflegebranche zu informieren und vor Ort auf Stellenanzeigen zu reagieren. Wer sich für einen Job im Bereich Pflege interessiert, für den ist es nicht schwer, Arbeit zu finden. Da sich der Sektor stark im Ausbau befindet, steht ein Mangel an Personal bevor. Zukünftig steigt der Bedarf an Mitarbeitern aller Art, egal ob Pflegepersonal, Hilfskräfte im Bereich der Medizin, in der privaten Altenpflege oder Betreuung von Eltern und Senioren. Es besteht also die Möglichkeit, sich direkt mit möglichen Arbeitgebern in Verbindung zu setzen und Kontaktdaten auszutauschen.

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Haushaltshilfe im Privathaushalt

12. Februar 2010

Der Bereich der Haushaltshilfe erfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören. Dazu gehören, vor allem Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege. Der Aufgabenbereich richtet sich nach dem individuellen und tatsächlichen Hilfebedarf. Die Leistungen können beispielsweise nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden, wenn der Haushalt noch teilweise geführt werden kann oder es gibt jemanden, der zu bestimmten Zeiten den Haushalt führen kann.
Haushaltshilfe kann von den Krankenkassen in verschiedenen Formen erbracht werden. Die erste Möglichkeit besteht darin, dass die Krankenkasse eine Haushaltshilfe in Form einer Ersatzkraft stellt. Dabei kann es sich um spezielle Angestellte der Krankenkasse handeln oder um Mitarbeiter von Institutionen, mit denen die Krankenkasse Verträge abgeschlossen hat. Im Einzelfall werden die Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft in angemessenem Umfang von 8 Euro pro Stunde bzw. 64 Euro je Tag.
Anspruch auf Haushaltshilfe kann wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorgeleistungen, einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder wegen einer Mutter-Kind-Kur bestehen, wenn wegen einer dieser Leistungen die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Auch wenn aus medizinischen Gründen die Mitaufnahme mit einem Kind im Krankenhaus notwendig ist, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe. Voraussetzung dafür ist es aber, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine andere Person, die im gleichen Haushalt lebt, diesen weiterführen kann. Eine Ausnahme hiervon bilden Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, in diesen Fällen gilt die Altersgrenze nicht.
Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung als “hauswirtschaftliche Versorgung” bezeichnet. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Hilfen beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung und dem Beheizen der Wohnung. Der Leistungsanspruch ist an das Vorliegen einer Pflegestufe gebunden, wobei der Hilfebedarf gleichzeitig teilweise mitbegründend für eine Pflegestufe ist. Die Hilfeleistung ist Bestandteil der Pflegesachleistung, die in der Regel von ambulant tätigen Pflegediensten erbracht wird.

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Geringfügige Beschäftigung im Minijob

09. Februar 2010

Legale Beschäftigung von Putzfrau, Babysitter oder Handwerker schützt nicht nur vor Stress, sondern kann auch von der Steuerlast ordentlich befreien.
Dabei haben die Privathaushalte drei Möglichkeiten, Haushaltshilfen legal zu beschäftigen: sozialversicherungspflichtig fest angestellt, als Minijobber oder Hilfskraft, selbstständig arbeiten und eine Rechnung stellen. Abhängig von der Form der Anstellung richtet sich die Höhe der Sozialabgaben und auch die Summe, damit die Steuerlast gesenkt werden kann.
Wird eine Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann man dann Ausgaben bis zu 20 000 Euro mit zwölf Prozent– höchstens also 2400 Euro– direkt von der Steuerschuld absetzen.
Vorausgesetzt wird, dass es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Das heißt aber zugleich, dass die bürokratischen Hürden für den Arbeitgeber höher sind als bei der Anstellung eines Minijobbers, da der Vertragspartner nicht einfach über die Minijob-Zentrale angemeldet werden kann.
Außerdem muss der Arbeitgeber die Haushaltshilfe bei der zuständigen Krankenkasse anmelden und die Sozialversicherungsbeiträge an diese abführen. Seit 2006 muss dies elektronisch erfolgen. Die Beiträge tragen Arbeitgeber und Haushaltshilfe jeweils zur Hälfte. Es sind etwa 19,9 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung, 4,2 Prozent für die Arbeitslosen- und 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung und je nach Krankenkasse um 14,5 Prozent Krankenversicherung. Das Gehalt für die Haushaltshilfe wird individuell nach Lohnsteuerkarte versteuert.

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Haushaltshilfe aus dem Ausland. Aufgaben der Haushaltshilfe

08. Februar 2010

Haushaltshilfe übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen. Dazu gehören einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung und Mobilität. Dadurch wird den Pflegebedürftigen ermöglicht, weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.
Auf der Grundlage von Verfahrensabsprachen mit den Arbeitsverwaltungen in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, in Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien können ausländische Haushaltshilfen nach Deutschland vermittelt werden.
Die gleiche Person kann bis zu drei Jahre beschäftigt werden. Es können nur sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeiten zugelassen werden. Die Entlohnung muss den tariflichen Bedingungen entsprechen und der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterbringung Sorge zu tragen. Dabei ist das mindest brutto Entgelt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:

Baden-Württemberg 1.302,00 Euro
Bayern 1.280,77 Euro
Berlin 1.309,00 Euro
Brandenburg 1.309,00 Euro
Bremen 1.099,00 Euro
Hamburg 1.353,00 Euro
Hessen 1.261,00 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 1.174,00 Euro
Niedersachsen 1.327,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 1.333,00 Euro
Oldenburg 1.222,35 Euro
Rheinland-Pfalz 1.261,00 Euro
Saarland 1.261,00 Euro
Sachsen 1.342,00 Euro
Sachsen-Anhalt 1.342.00 Euro
Schleswig-Holstein 1.174,00 Euro
Thüringen 1.342,00 Euro

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Die Aufgaben der Kinderbetreuer

05. Februar 2010

Der Kinderbetreuer hat ein breites Spektrum von Aufgaben: Mit den Kindern spielen, ihnen vorlesen oder sie beschäftigen, Hausaufgaben betreuen, spazieren gehen, kleine Mahlzeiten zubereiten, Windeln wechseln, die Kinder baden, ins Bett bringen und vieles mehr. Außerdem solle ein Babysitter viel Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Der Umgang mit Kindern sollte ihnen Spaß machen und auch unvorhergesehene Ereignisse dürfen ihn nicht aus der Fassung bringen.
Säuglinge oder Kleinkinder benötigen eine erfahrene Betreuungsperson und nur kurze Zeit beaufsichtigt werden sollten. Größere Kinder können auch von jugendlichen Babysittern versorgt werden. Dabei soll beachtet werden, dass die jugendlichen Babysitter mindestens 13 Jahre alt sein müssen, wenn sie tagsüber babysitten und ab 15 Jahren dürfen sie laut Jugendarbeitsschutzgesetz bis 20 Uhr.
Fortbildungen wie der “Babysitterführerschein” oder ein Erste-Hilfe-Kurs sind zwar nützlich, geben aber keine Garantie für ein gutes Gelingen. Bei der Auswahl der Kandidatin soll man sich eher auf sein Gefühl verlassen.
Das Gehalt wird individuell ausgehandelt und ist von Region zu Region unterschiedlich. Grundsätzlich sind es fünf bis acht Euro pro Stunde. Babysitter fallen genauso wie Au-pair-Betreuerinnen unter die Bezeichnung “Haushaltshilfen” und müssen deshalb innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger gegen einen geringen Jahresbeitrag angemeldet werden, damit sie unfallversichert sind. Dazu sollte der Babysitter selbst eine erweiterte Haftpflichtversicherung abschließen. Es sie muss speziell für die “Betreuung im Auftrag” abgeschlossen oder erweitert werden.

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Stundenlohn der Babysitter. Nebenjob für Studenten

03. Februar 2010

In der Welt ist kaum etwas umsonst. Auch die Betreuung von Kindern hat seinen Preis. Babysitting ist vor allem ein guter Nebenverdienst für Jugendliche und Studenten.
Grundsätzlich ist die Bezahlung von Babysittern eine Verhandlungssache und wird individuell ausgehandelt. Dabei spielen bei der Frage nach der Höhe des Stundenlohnes regionale Unterschiede sowie die finanzielle Situation der Eltern eine Rolle. Auch das Alter des Babysitters sowie die zu erledigenden Aufgaben und der Anspruch in der Betreuung sind wichtig. Tageszeit und Ausbildungsstand des Babysitters lassen den Stundenlohn nochmals variieren.
Einige jüngere Babysitter arbeiten schon für drei bis vier Euro die Stunde. Für die Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren ist ein Stundenlohn von fünf bis acht Euro die Stunde üblich. In Ballungsgebieten wie Hamburg oder München werden vereinzelt sogar 10-15 Euro pro Stunde verlangt und abhängig von der Qualifizierung des Babysitters auch gezahlt. Die Bezahlung selber erfolgt direkt im Anschluss an die Betreuung bar auf die Hand.
Wird das Kind von einer Tagesmutter betreut und findet es regelmäßig über einen längeren Zeitraum statt, ist Bezahlung pro Stunde geringer. Üblich sind hierbei Stundensätze von 3,50 – 4,50 Euro oder Tagessätze von 20,- Euro.
Nicht verhandelbar ist die Frage nach der Sicherheit und der Versicherung. Unfälle bei der Betreuung oder auf dem Weg zum Job können nie ausgeschlossen werden, denn man hat es mit Kindern zu tun. Deshalb sollen Eltern des Kindes entsprechend dafür sorgen, dass der Babysitter gesetzlich unfallversichert ist. Diesen Schutz übernimmt die Haftpflichtversicherung. Babysitter gelten hierbei ebenso wie Au-pair-Mädchen und Jungen als „Haushaltshilfen“, welche gegen Bezahlung Kinder betreuen. Innerhalb einer Woche müssen sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger gegen einen geringen Jahresbeitrag gemeldet sein. Für die Versicherung des Arbeitsweges gibt es den „Haushaltsscheck“. Es ist ein Formular, das es bei der Minijob-Zentrale gibt.
Auch der Babysitter selbst soll eine erweiterte Haftpflichtversicherung abschließen. Denn normale Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht, da es sich beim Babysitting um „Betreuung im Auftrag“ und „gegen Entgelt“ handelt.

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Die Teilzeitbeschäftigung vom Vater und Mutter

21. Oktober 2009

Die Zahl der Mütter, die nur teilzeitigbeschäftigt sind, ist in letzten zehn Jahren in Deutschland stark gewachsen. Während 1998 die Quote der erwerbstätigen Mütter, die zu Hause kleine Kinder erziehen, 53% ausgemacht hat, hat es im Jahr 2008 schon 69% ausgemacht. Somit hat sich die Zahl der teilzeitbeschäftigten Mütter um 16% zugenommen. So sind Ergebnisse einer jährlichen Haushaltsbefragung in Europa, Mikrozensus.
Es gibt viel weniger teilzeitbeschäftigte Väter als Mütter. Im Jahr 2008 waren es nur 5% Väter, die kleine Kinder haben und in Teilzeit arbeiteten. Somit ist die Quote der teilzeitbeschäftigten Väter mehr als zehn Mal kleiner als die der Mütter, die 69% ausgemacht hat. Aber auch im Vergleich zu 1998 ist die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Väter nur um 3 Prozent gestiegen, denn damals hat sie 2% betragen.
Allerdings auch in Haushalten ohne kleine Kinder ist die Prozentanzahl von teilzeitbeschäftigten Vätern gestiegen. Jedoch ist diese Anzahl nicht so groß wie bei den Müttern. Im Jahr 2008 hat bei den Frauen die Quote 36% ausgemacht und bei den Männern 9%. Im Vergleich mit dem Jahr 1998 ist sie bei den Frauen um 6 Prozent und bei Männern um 4 Prozent gestiegen. Dabei geht es bei diesen Männern und Frauen um diejenige, die keine oder nur minderjährigen Kinder zu Hause haben.

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Haushaltshilfe Jobs: Putzhilfe, Babysitter, Gartenhelfer

01. September 2009

Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der einfachen Beschäftigung und sind immer besonders gefragt. Vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit alle anfallenden in dem Haushalt Arbeiten zu erledigen, wenn sie nach einem langen Arbeitstag im Büro, im Betrieb oder in der Schule nach Hause kommen. Auch ältere Menschen brauchen manchmal Hilfe beim Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen, Staubsaugen und Wäsche bügeln. Dafür brauchen Sie Putzhilfe. Das ist schon viel Arbeit. Auch für die Erziehung der Kinder soll noch genug Zeit bleiben.Dafür brauchen sie Babysitter und Nanny. Der Minijobber übernimmt diese haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen. Der Arbeitgeber zahlt geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen sich auf jeweils 5 Prozent. Hinzu kommen Umlagen zum Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von 0,1 Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent, gegebenenfalls noch eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale erstmalig am 15. Juli 2006 für das erste Halbjahr 2006 eingezogen. Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, sei es Kinderbetreuung, Gartenarbeit, Reinigung, können Sie als Privathaushalt 10 Prozent der im Laufe eines Jahres entstandenen Kosten von Ihrer Steuerschuld absetzen. Achtung: Es sind maximal 510 EUR pro Jahr steuerlich absetzbar.

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Altenpflege, Alzheimer- und Demenzkrankheiten

27. August 2009

Die Rede wird über die älteren Leute gehen, die an Alzheimer Krankheit oder Demenz leiden. Wegen ihrer Krankheit können sie das alltägliche Leben nicht bewältigen und brauchen Hilfe vom Pflegedienst.

Die Alzheimer-Krankheit und Demenz sind außerordentlich tückische Erkrankungen. Diese Erkrankungen brechen für den Patienten und den sie umgebenden Menschen unbemerkbar an. Der Prozess geht allmählich, aber immer in der Richtung der Verschlechterung. Der Patient wird langsam aus dem Leben ausgeschaltet, oft ändert sich sein Charakter zur schlimmsten Seite. Der Kranke hört auf, seine Verwandten und Kinder zu erkennen. In dieser Periode ist die Hilfe des Pflegedienstes notwendig, und ihre Bedeutung ist wie für die Kranken, als auch für ihre Verwandten unschätzbar. Die Hilfe für den Leidenden an der Alzheimer- oder Demenz-Krankheit unterscheidet sich wesentlich von der Hilfe der Menschen, die geistig gesund sind, aber nicht die physischen Möglichkeiten haben sich zu bedienen.

Die Krankenpfleger, die solche Patientinnen pflegen, sollen geduldig und dazu vorbereitet sein, dass die Alzheimer- oder Demenz-Kranken leicht aggressiv werden und sogar Widerstand leisten können. In Anbetracht der Besonderheit dieser Krankheiten ist Pflege, objektiv gesehen, notwendig. Außerdem soll die Pflegemethodik solcher Kranken mit Berücksichtigung der negativen Dynamik ihres Zustandes aufgebaut werden. In diesem Zusammenhang sollen die Besuchsdauer der Kranken, ihre Pflege und der Finanzierungsumfang zunehmen. Es ist auch offenbar, dass ein und derselbe Mensch sowohl nicht waschen, als auch mit dem Kranken spazieren, und ihn ernähren kann. Aber das ist schon die Sache vom Leiter des Pflegedienstes, der zusammen mit den entsprechenden Diensten die Stufen der Pflege der Kranken, den Umfang der Finanzierung und notwendige Organisation der Kranken bestimmt. Aber ab einem bestimmten Punkt kann sogar der gewissenhafte Pflegedienst die Krankenpflege nicht fortsetzen. Auf einer bestimmten Etappe wird der Zustand des Kranken so verschlimmert, dass die Frage über seine Versetzung ins Altersheim entsteht. Dort wird dem Kranken ständige und qualifizierte Pflege geleistet, was dem Kranken erlaubt, das Leben zu verlängern und für seine Verwandten Kräfte und Gesundheit zu sparen.

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Finanzierung des Gesundheitswesens

04. Mai 2009

Mit über 4 Millionen Arbeitnehmern ist das Gesundheitswesen mittlerweile eines der größten Arbeitgeber Deutschlands. Das Gesundheitswesen verschafft Millionen von
Arbeitsstellen und Jobs. Diese beschäftigen mehr Menschen, als die Elektro- und Autoindustrie. Private Klinikkonzerne sind widerum innerhalb der Branche
die größten Arbeitgeber. Immer mehr private Haushalte in Deutschland suchen geeigete Betreuer für die Altenpflege. Die Pflegebedürftigen benötigen eine
24h Pflege. Im vergangenem Jahr mussten sich Verwaltungsfunktionen, Physiotherapeuten oder Arzthelfer/ Artzhelferin - Mitarbeiter im Gesundheitswesen
mit bescheidener Gehaltserhöhung zufriedengeben.- Doch der Sektor wächst: Im Gesundheitswesen wird im Jahr 2030 die Zahl der erwerbstätigen Arbeiter auf 1,7 Millionen
steigen.

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