Alle Artikel vom Dezember, 2011

Gewerbe in Deutschland

30. Dezember 2011

Für ein Gewerbe in Deutschland braucht man eine Gewerbeanmeldung und ein Gewerbeschein.

Ende Oktober 2011 waren in Deutschland in den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes mit über 50 Beschäftigten waren mehr Menschen tätig als im Oktober letzten Jahres.

Einen besonders starken Anstieg der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober gab es in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von elektrischen Ausrüstungen und von Datenverarbeitungsgeräten. Außerdem gab es Anstiege in der Herstellung von elektronischen und optischen Erzeugnissen. Zuwächse gab es auch in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen und von Nahrungs- und Futtermitteln.

Kategorien: Unternehmen in Deutschland

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Altenpflege gesucht

29. Dezember 2011

Im Jahr 2010 wurde mehr Altenpflege gesucht, als im Jahr 2009.

Zusätzliche Arbeitsplätze gab es vor allem in den Dienstberufen: Hier stieg die Zahl der Ärzte und die Zahl der Gesundheitspfleger und Krankenpfleger. In den sozialen Berufen gab es auch einen Beschäftigungsanstieg. In der Altenpflege wurden zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen. In den Berufen des Gesundheitswesens (z.B. Verwaltungsfachleute, Reinigungskräfte) gab es mehr Arbeitsplätze als im Jahr zuvor.

Im Jahr 2010 arbeiteten ein Paar Millonen Beschäftigte in der ambulanten und in der stationären oder teilstationären Gesundheitsversorgung. Gegenüber 2009 erhöhte sich die Beschäftigtenzahl in den ambulanten Einrichtungen. Eine große Steigerung gab es hier in Praxen sonstiger medizinischer Berufe und in der ambulanten Pflege. In den stationären und teilstationären Einrichtungen stieg die Beschäftigtenzahl. Vor allem gab es hier Zuwächse in den Krankenhäusern und in der stationären und teilstationären Pflege. Die Zahl der Beschäftigten stieg in den übrigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Ein Teil der im gesundheitswesen Beschäftigten war teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Die Zahl der Vollkräfte erhöhte sich gegenüber 2009.

Altenpflege finden

Job als Altenpfleger

Kategorien: Altenpflege, Hilfspersonal

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Rekrutierung aus dem Ausland

28. Dezember 2011

Die Rekrutierung aus dem Ausland ist  durch Vermittlungsfirmen oder selbständige Suche möglich.

Zwischen dem 18. und 19. Juni 2012 findet im Kasseler Kongress Palais der RKW Fachkräfte-Kongress statt. Das Motto des Kongresses ist “Wie Unternehmen das Kunststück Fachkräftesicherung meistern”. Auf der Veranstaltung versammeln sich prominente Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und verschiedenen Verbänden. Es wird eine Vielzahl von interessanten Vorträgen, Arbeitsforen und Podiumsdiskussionen geben.

Die Referenten widmen sich solchen wichtigen Themen wie Rekrutierung, Bindung von Fachkräften, Identifikation neuer Potenziale, gezielte Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifikation. Unternehmen können erfahren, wie sie schnell Fachkräfte finden können und was sie tun müssen, um Fachkräftesicherung aktiv und langfristig erfolgreich zu betreiben.

Rekrutierung aus dem Ausland finden

Kategorien: Haushaltshilfe, News, Zeitarbeit

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Offene Arbeitsstellen

23. Dezember 2011

Die Zahl der offene Arbeitsstellen im Vergleich zum Oktober lag niedriger. Die Ingenieurlücke ist auf mehrere Tausend gesunken. Für Unternehmen ist es immer noch schwierig, Ingenieure zu finden.

Im November 2012 ist die Zahl der arbeitslosen Ingenieure gesunken. Dies ist der tiefste Stand seit Beginn der Aufzeichnungen.

Das Einstiegsgehalt vollzeittätiger Ingenieure mit Hochschulabschluss ist höher als bei Wirtschaftswissenschaftlern. Das durchschnittliche Einkommen von erwerbstätigen Ingenieuren ist in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr gestiegen.

Der Fachkräftemangel betrifft besonders Unternehmen, die Ingenieure im Maschinen- und  Fahrzeugbau beschäftigen. Regional ist der Mangel vor allem in Süddeutschland feststellbar.

Personalsuche und Stellenangebote auf EUjob24

Kategorien: Ingenieure

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Arbeitsplatzwechsel in Deutschland. Qualifizierte Arbeiter

23. Dezember 2011

In der Regel werden die Arbeitsplätze in Deutschland alle drei bis vier Jahre neu besetzt. Es gibt solche Beschäftigtengruppen, die wechselfreudiger sind: junge Leute, hoch qualifizierte Arbeiter oder Menschen ohne Migrationshintergrund. Diese sind mobiler im Vergleich zu anderen Personengruppen.

Jüngere wechseln schneller ihren Job, weil sie noch auf der Suche nach idealem Arbeitsplatz und Arbeitgeber sind. Die 15- bis 24-Jährigen treten ungefähr alle 2 Jahre eine neue Arbeitsstelle an. Die Generation über 50 hingegen tut dies nur alle 6 Jahre. Qualifizierte wechseln auch häufiger. Bei Absolventen von Universitäten ist die Wechselwahrscheinlichkeit höher als bei Arbeitnehmern, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Eines der Gründe dafür ist, dass sich für hoch qualifizierte Arbeiter der Antritt einer neuen Arbeitsstelle finanziell mehr lohnt als für Bewerber mit einem Lehrabschluss. Die Fluktuationsrate bei Männern ist höher als bei Frauen. Männer wechseln ihren Arbeitsplatz auch dann, wenn sie das gleiche Qualifikationsniveau haben wie Frauen. Einheimische Beschäftigte weisen eine höhere Wechselrate auf als erwerbstätige Migranten. Die Wahrscheinlichkeit des Jobwechsels der Arbeitnehmer mit fremden Wurzeln ist dabei geringer.

Kategorien: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Migration

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Neue Arbeitsplätze

23. Dezember 2011

Jedes Jahr steigert sich die Zahl der neue Arbeitsplätze in Deutschland. Zwischen den Jahren 2005 bis 2010 waren die Klein- und Mittelunternehmen Motor des Beschäftigungswachstums und damit tragende Kraft der deutschen Volkswirtschaft. Im Jahr 2010 hat der Mittelstand mehrere Hunderttausend neue Arbeitsplätze geschaffen.

Die mittelständischen Unternehmen blicken optimistisch in die Zukunft. Rund die Hälfte rechnet damit, dass mit einer Umsatzsteigerung in den nächsten 2 Jahren. Außerdem wird eine Einstellung von qualifizierten Fachkräften geplant.

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Kategorien: Unternehmen in Deutschland

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Erwerbstätige in Deutschland. Deutscher Arbeitsmarkt

22. Dezember 2011

Im Oktober 2011 hielt die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland weiter an. Die Zahl der Erwerbstätigen mit einem Wohnort in Deutschland erreichte eine große Zahl. Die Erwerbslosenzahl war im gleichen Zeitraum kleiner als im Vorjahresmonat.

Kategorien: Arbeitsmarkt

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Ausländische Arbeitnehmer

19. Dezember 2011

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Ausländische Arbeitnehmer werden immer mehr gesucht. Im Jahr 2004 sind der EU 10 neue Mitgliedstaaten beigetreten. Das sind: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Zypern, Ungarn, Polen, Slowenien, die Slowakische Republik und die Tschechische Republik. Im Jahr 2007 sind Rumänien und Bulgarien der EU beigetreten.

Die alten EU-Mitgliedstaaten konnten höchstens 7 Jahre von Übergangsregelungen bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (ohne Malta und Zypern) Gebrauch machen. Nach dem Modell “2 Jahre + 3 Jahre + 2 Jahre” konnten auch im Bereich der Dienstleistungsfreiheit Übergangsregelungen eingeführt werden.

Ab Mai 2004 hat Deutschland die Übergangsregelung für alle 3 Phasen für die zum Mai 2004 in die EU acht eingetretenen Staaten in Anspruch genommen. Hochschulabsolventen aus Polen und Tschechien können ohne Vorrangprüfung in Sachsen arbeiten. Für die beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien, die im Januar 2007 der Europäischen Union beigetreten sind, wurden die Beschränkungen der 2. Phase bis zum Ende Dezember 2011 verlängert.

Im Unterschied zu der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die Dienstleistungsfreiheit nur teilweise eingeschränkt. Die Übergangsregelung beschränkt sich in Deutschland auf bestimmte Sektoren (das Baugewerbe, mit dem Baugewerbe verwandte Wirtschaftszweige, der Bereich der Gebäudereinigung, der Bereich der Reinigung von Inventar und Verkehrsmitteln, die Tätigkeit von Innendekorateuren). Die sogenannten “Ein-Personen-Unternehmen” genießen uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit.

Ab Mai kann jeder EU-Bürger (außer Bürgern aus Rumänien und Bulgarien) in Sachsen arbeiten. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung benötigt man keine Arbeitserlaubnis. Die Vorrangprüfung entfällt ebenfalls. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den EU-Staaten genießen die gleichen Pflichten und Rechte wie die Ortseinwohner. Beschäftigte aus den EU-Ländern fallen in die Zuständigkeit der deutschen Sozialversicherung und unter das deutsche Arbeitsrecht.

Ab Mai 2011 ist bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in alle Branchen möglich. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird das Gesetz der Arbeitnehmerüberlassung auf alle (ausländische und inländische) Unternehmen gleichermaßen angewandt.

Die Möglichkeit, als Grenzgänger in Sachsen zu arbeiten, wird noch von tschechischen und polnischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nur in geringem Maße genutzt. Trotzdem ist die Zahl der Saisonarbeiter aus Tschechien und Polen in Sachsen hoch.
Die Mobilität im Grenzraum steigt, den Arbeitsuchenden fehlen aber ausreichende Sprachkenntnisse. Zu einem größeren Wachstum könnte es besonders bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung mit entsandten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung kommen.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus den Ländern Polen und Tschechien, die einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber in Sachsen abgeschlossen haben, fallen unter das deutsche Arbeitsrecht und das System der Sozialversicherung. Dies gilt auch für Grenzgänger.

Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sie für eine bestimmte Zeit zu einer Dienstleistungserbringung nach Sachsen entsandt hat, fallen unter das Arbeitsrecht Landes ihrer Herkunft. Mindestarbeitsbedingungen sind aufgrund von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften und in bestimmten Branchen tarifvertragliche Regelungen einzuhalten.

Leiharbeiter haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen. Die grenzüberschreitende Leiharbeit ist seit Mai 2004 zulässig.
Ab Mai 2011 gelten die arbeitsgenehmigungsrechtlichen Einschränkungen bezüglich der Leiharbeiter nicht mehr. Die Einschränkungen gelten nicht mehr, da es keine Arbeitsgenehmigung mehr notwendig ist. Es gilt nur das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ausländische Verleiher benötigen die obligatorische Verleiherlaubnis. Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

Die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist zulässig.

Die in Deutschland tätigen Unternehmen, in denen ausländische Beschäftigte arbeiten sowie ausländische Unternehmen die in Deutschland unter die Branchen des Entsendegesetzes fallen, müssen Meldepflichten nachkommen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des deutschen Zolls kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber, Entleiher, Verleiher, Arbeitnehmer und Auftraggeber sind zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn die Branche unter das Entsendegesetz fällt, so besteht bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern bzw. bei der Tätigkeit von ausländischen Unternehmen Anmeldepflicht.

Ausländische Arbeitnehmer finden

Kategorien: Arbeitnehmer, Migration

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Arbeitnehmerfreizügigkeit

14. Dezember 2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit – die Arbeitserlaubnis ist eine Genehmigung, die von der Bundesagentur für Arbeit gegenüber Ausländern erteilt wird. Sie gibt die Möglichkeit, in Deutschland einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Anstatt der förmlichen Arbeitserlaubnis, die durch das Zuwanderungsgesetz abgeschafft wurde, ist im Jahr 2005 der Aufenthaltstitel getreten. In den Aufenthaltstitel wird die Berechtigung eingetragen, die ermöglicht, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen. Der Aufenthaltstitel wird von der Ausländerbehörde erteilt. Wenn der Aufenthaltstitel Festlegungen über die Ausübung einer Beschäftigung enthält, so ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig.

Arbeitserlaubnisse gibt es für eine Übergangszeit als Arbeitsgenehmigung. Die Arbeitsgenehmigung wird nur an Bürger aus den jüngsten Beitrittstaaten (das sind heute Bulgarien und Rumänien) und an ihre Familienangehörigen ausgestellt. Die Arbeitsgenehmigung wird an sie ausgestellt, solange für Angehörige dieser Staaten die europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit noch nicht besteht.

Die übrigen Unionsbürger und ihre Familienangehörigen genießen jetzt schon die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen keine Arbeitserlaubnis. Damit sie ihr Freizügigkeitsrecht nachweisen können, erhalten sie eine Aufenthaltskarte oder eine Freizügigkeitsbescheinigung.

Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis, die ihnen das Recht gibt, eine entgeltliche Tätigkeit auszuüben. Die Arbeitserlaubnis ist Bestandteil des Aufenthaltstitels.

Heute ist die Ausländerbehörde dafür zuständig, dass ausländischen Bürgern die Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit genehmigt wird. Die Bundesagentur für Arbeit wird nur in einem Zustimmungsverfahren beteiligt. Die Arbeitserlaubnis wird in den Aufenthaltstitel eingetragen.

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen selbstständigen (Erwerbstätigkeit) und unselbstständigen (Beschäftigung) Tätigkeiten.

Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge, Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis, ausländische Familienangehörige Deutscher, Ausländer mit Aufenthalt aufgrund der Rückkehroption und Ausländer mit Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche haben ein Recht auf Erwerbstätigkeit.

Familienangehörige, die zu Ausländern nachziehen, erhalten ein Recht auf einen unbeschränkten Zugang zur Beschäftigung zu selbstständiger Erwerbstätigkeit, wenn der Ausländer, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist und diese Rechte besitzt.

Neu einreisende Ausländer werden als Arbeitnehmer zur Ausübung einer Beschäftigung zugelassen, wenn sie folgende Tätigkeiten ausüben: Au pair, Spezialitätenköche, Wissenschaftler, Journalisten u.ä.).

Ausländische Studierende mit Aufenthaltserlaubnis, die nach dem Studium in Deutschland bleiben und arbeiten möchten, dürfen bis zu 12 Monate lang nach einem Arbeitsplatz suchen. Die Tätigkeit muss der Qualifikation entsprechen. Die Agentur für Arbeit prüft, ob Tätigkeit und Entlohnung der Qualifikation entsprechen. Die Arbeitssuche nach dem Abschluss kann maximal 12 Monate dauern. Es ist eine Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis bis zu 90 Tagen/180 halben Tagen im Jahr möglich.

Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss erhalten gegebenenfalls ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung. Das geschieht, wenn die Absolventen der Hochschulen ein ihrem Hochschulabschluss angemessenes verbindliches Arbeitsangebot nachweisen können.

Ein Arbeitsmarktzugang für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen ist in der Regel nur nachrangig möglich.

Ein unbeschränkter Zugang zur Beschäftigung ohne Arbeitsmarktprüfung (Überprüfung der zusätzlichen Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt) ist in folgenden Fällen vorgesehen:

- für Ausländer, die sich in Deutschland mindestens drei Jahre aufgehalten haben, sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,

- nach einer Tätigkeit von einem Jahr bei demselben Arbeitgeber, bei dem er seine Beschäftigung fortführen wird,

- für nicht volljährige Jugendliche mit einer Aufenthaltserlaubnis und mit einem Abschluss einer deutschen Schule,

- für Ausländer mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis/-befugnis aus humanitären Gründen,

- für Ausländer mit einer behandlungsbedürftigen Traumatisierung durch Krieg oder Verfolgung,

- für neu einreisende Ausländer mit speziellen Qualifikationen.

Die Zustimmung (Arbeitserlaubnis) muss in den oben genannten Fällen des vierjährigen Aufenthalts in Deutschland unbefristet und ohne Beschränkung erteilt werden.

Asylbewerber und Ausländer mit Duldung dürfen in den ersten 12 Monaten nicht arbeiten, anschließend gilt für sie ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang.

Staatsangehörige der Europäischen Union (außer Bulgarien und Rumänien) sowie der sonstigen Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie ihre Familienangehörigen haben einen unbeschränkten Zugang wie zu Beschäftigung so auch zu selbstständiger Erwerbstätigkeit. Diese Staatsangehörige der EU sowie der sonstigen EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen benötigen hierzu keine Erlaubnis. Sie erhalten eine Freizügigkeitsbescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht. Ihre Familienangehörigen mit einer Drittstaatsangehörigkeit haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltskarte. Sie bekommen das Recht zur Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit. Staatsangehörige des Landes Schweiz und ihre Familienangehörigen genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien und ihre Familienangehörigen erhalten eine Freizügigkeitsbescheinigung. Für die Aufnahme einer Beschäftigung müssen sie eine Arbeitsgenehmigung-EU einholen. Eine befristete Arbeitsgenehmigung heißt Arbeitserlaubnis-EU, eine unbefristete heißt Arbeitsberechtigung-EU.

Zusätzlich eingeführte Vergünstigungen:

- Staatsangehörige der Länder Bulgarien und Rumänien und ihre Familienangehörige mit Hochschulabschluss erhalten für eine der beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung die Arbeitserlaubnis-EU,

- Staatsangehörige der Länder Bulgarien und Rumänien mit einem im Ausland anerkannten deutschen Schulabschluss benötigen für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung im Ausbildungsberuf keine Arbeitsgenehmigung-EU,

- Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien, die in Deutschland leben und die nach Beginn des Jahres 2007 mindestens 12 Monate ununterbrochen zum Arbeitsmarkt zugelassen waren, erhalten die Arbeitsberechtigung-EU. Diese gibt ihnen einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Familienangehörige von EU-Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien erhalten die Arbeitsberechtigung-EU ohne Wartefrist.

Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis-EU beziehungsweise Arbeitsberechtigung-EU ist nur die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Kategorien: Arbeitserlaubnis, Gesetzliche Infos für Ausländer

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Blaue Karte EU

12. Dezember 2011

Die Blaue Karte EU ist ein Nachweisdokument für den legalen Aufenthalt von Personen aus Nicht-EU-Staaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blaue Karte EU soll hoch qualifizierten Angehörigen von Drittstaaten den legalen Aufenthalt in den EU-Staaten ermöglichen. Der wichtigste Grund für die Einführung der Blauen Karte EU war das Fehlen qualifizierter Arbeiter in vielen Beschäftigungssektoren. Die Richtlinie betrifft nicht Angehörige von Drittstaaten, die aufgrund von internationalen Verpflichtungen Schutz genießen dürfen, die einen Forschungsaufenthalt in der EU haben, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Europäische Union einreisen, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können. Die Inhaber der Blauen Karte EU sollen das gleiche Entgelt wie die Unionsbürger in vergleichbarer Position haben, Ansprüche auf eine berufliche Ausbildung oder soziale Hilfe werden davon nicht berührt. Die Blaue Karte ist auf 1 bis 4 Jahre befristet.

Bald wird es für gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland einfacher sein, in Deutschland zu arbeiten. Die “Blaue Karte EU” werden Fachleute außerhalb der EU-Länder bekommen. Sie müssen einen Abschluss an einer Hochschule, einen Arbeitsvertrag und ein bestimmtes Jahresgehalt verfügen. In den ausgewiesenen Mangelberufen liegt die Schwelle des Jahresgehalts tiefer. Mit der “Blue Card” werden hoch qualifizierte Arbeiter ihr Daueraufenthaltsrecht wieder verlieren. Dies geschieht in dem Fall, wenn sie in den ersten 3 Jahren soziale Leistungen beziehen. Inhaber der Blauen Karte können nach 2 Jahren das Recht auf einen Daueraufenthalt bekommen.

Viele Firmen und Unternehmen suchen dringend Fachkräfte. Der Gesetzentwurf für die Blaue Karte, den die deutsche Regierung auf den Weg gebracht hat, wird den Fachkräftemangel aber nicht lösen, da es nicht genug Karten für alle hoch qualifizierten Zuwanderer und ausländische Studenten geben wird. Die vorgesehene Zahl der Karten ist nicht groß genug, um allen Personen eine Erleichterung in der Jobaufnahme zu gewähren.

Die neuen Regelungen sollen Mitte 2012 Inkrafttreten.

Kategorien: Arbeitserlaubnis, Gesetzliche Infos für Ausländer

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