Als Minijobber im Privathaushalt arbeiten
Minijobs in privaten Haushalten sind eine Form der geringfügigen Beschäftigung z.B. für Studenten.
Vielen Familien, Alleinerziehenden oder Singles fehlt die Zeit, alle dringenden Hausarbeiten zu erledigen, wenn sie nach einem langen anstrengenden Arbeitstag im Unternehmen oder im Büro nach Hause kommen. Auch bejahrte Menschen, bzw. Rentner brauchen Unterstützung. Lebensmittel einkaufen, Wohnung oder Haus aufräumen, Geschirr spülen, Frühstück, Mittagessen und Abendessen zubereiten, Putzen, Staubsaugen, Waschen und Bügeln sind die nötigen Haushaltspflichten. Für die Erziehung der Kinder braucht man auch genug Zeit.
Der Minijobber übernimmt die von den Familienmitgliedern ausführenden Dienstleistungen. Im Gegensatz zu gewerblichen Minijobs zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge. Die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung betragen jeweils 5%. Dazu kommen noch Umlagen zum Ausgleichsverfahren in Höhe von 0,1% und eine einheitliche Pauschalsteuer in Höhe von 2%. Die Beiträge für die Unfallversicherung betragen bundeseinheitlich 1,6% der Arbeitsentlohnung. Die Einnahmen werden im Haushaltsscheckverfahren durch Einzugsvollmacht vom persönlichen Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen.
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Kommentare (1)
Die Zahl der Minijobber im Privathaushalt | EUjob24 News 30. August 2010 · 09:25
[...] Statistikangaben ist die Zahl der in Privathaushalten beschäftigten Minijobber im Dezember 2009 bis auf 198 000 gestiegen. Dies ist um 14,6 % mehr als im Dezember [...]