Arbeitserlaubnispflicht in Deutschland

11. April 2010

In Deutschland ist jeder mit einer Aufenthaltsgenehmigung< lebende Ausländer verpflichtet, wenn er arbeitstätig sein will, dazu noch eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Diese Regel verbreitet sich dennoch nicht auf jeden sich in Deutschland aufhaltenden Bürger.

In der Europäischen Union besteht prinzipiell keine solche Arbeitserlaubnispflicht.

Einem aus dem Ausland oder aus einem neuen EU-Land kommenden Menschen aber ist diese Arbeitserlaubnis teilweise notwendig. Dies gilt freilich auch für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die in einem anderen Land arbeiten wollen.

Vor der Einreise in ein anderes Land mit einem Arbeitsziel sollte man sich schon über das örtliche Arbeitsrecht erkundigen.

In fremden Ländern stehen den Bewerbern und den ausländische Arbeitskräfte Suchenden entsprechende Arbeitsbehörden mit ihrer Unterstützung zur Verfügung. Das sieht aber leider nicht in allen Ländern so aus. In den USA, in Kanada, Afrika und Australien, zum Beispiel, existieren andere sich Arbeitsgesetze, die sich von den europäischen unterscheiden.

Man sollte sich frühzeitig über die Arbeitsbedingungen in diesem oder jenem Land schlaumachen, um mögliche Missverständnisse mit der Staatsgewalt zu vermeiden.

Es wäre ein bedeutender Vorteil, die Sprache die des einreisenden Landes zu kennen, wenigstens die Anfangsstufe und sich nicht nur mit einer Fremdsprache (Englisch) begrenzen.

Dafür wird empfohlen, noch vor der „Migration“ ins gewünschte Land ein paar Mal einen Unterricht eines Sprachkurses zu besuchen. Das Kennen der fremden Landessprache wird die Arbeitssuche und die weitere Anmeldung beim Arbeitgeber wesentlich erleichtern.

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