Stundenlohn der Babysitter. Nebenjob für Studenten
In der Welt ist kaum etwas umsonst. Auch die Betreuung von Kindern hat seinen Preis. Babysitting ist vor allem ein guter Nebenverdienst für Jugendliche und Studenten.
Grundsätzlich ist die Bezahlung von Babysittern eine Verhandlungssache und wird individuell ausgehandelt. Dabei spielen bei der Frage nach der Höhe des Stundenlohnes regionale Unterschiede sowie die finanzielle Situation der Eltern eine Rolle. Auch das Alter des Babysitters sowie die zu erledigenden Aufgaben und der Anspruch in der Betreuung sind wichtig. Tageszeit und Ausbildungsstand des Babysitters lassen den Stundenlohn nochmals variieren.
Einige jüngere Babysitter arbeiten schon für drei bis vier Euro die Stunde. Für die Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren ist ein Stundenlohn von fünf bis acht Euro die Stunde üblich. In Ballungsgebieten wie Hamburg oder München werden vereinzelt sogar 10-15 Euro pro Stunde verlangt und abhängig von der Qualifizierung des Babysitters auch gezahlt. Die Bezahlung selber erfolgt direkt im Anschluss an die Betreuung bar auf die Hand.
Wird das Kind von einer Tagesmutter betreut und findet es regelmäßig über einen längeren Zeitraum statt, ist Bezahlung pro Stunde geringer. Üblich sind hierbei Stundensätze von 3,50 – 4,50 Euro oder Tagessätze von 20,- Euro.
Nicht verhandelbar ist die Frage nach der Sicherheit und der Versicherung. Unfälle bei der Betreuung oder auf dem Weg zum Job können nie ausgeschlossen werden, denn man hat es mit Kindern zu tun. Deshalb sollen Eltern des Kindes entsprechend dafür sorgen, dass der Babysitter gesetzlich unfallversichert ist. Diesen Schutz übernimmt die Haftpflichtversicherung. Babysitter gelten hierbei ebenso wie Au-pair-Mädchen und Jungen als „Haushaltshilfen“, welche gegen Bezahlung Kinder betreuen. Innerhalb einer Woche müssen sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger gegen einen geringen Jahresbeitrag gemeldet sein. Für die Versicherung des Arbeitsweges gibt es den „Haushaltsscheck“. Es ist ein Formular, das es bei der Minijob-Zentrale gibt.
Auch der Babysitter selbst soll eine erweiterte Haftpflichtversicherung abschließen. Denn normale Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht, da es sich beim Babysitting um „Betreuung im Auftrag“ und „gegen Entgelt“ handelt.
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